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KREISVEREIN DARMSTADT UND REGION E.V. - Eine PreisverleihungKINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN Otto - Röhm - Straße 63, 64293 Darmstadt Fon: 0 61 51 - 397 0 666, Fax: 0 61 51 - 397 0 665 Volksbank Darmstadt eG KTO 81 24 04 BLZ 508 900 00 www.vafk-darmstadt.de kontakt-vafk@email.de Darmstadt, 06-12-2004 PER TELEFAX: 0 61 51 - 91 1 - 44 2 Frau Kerstin König Odenwaldstraße 55 A 64319 Pfungstadt UNSER SCHREIBEN VOM 08-11-2004 UNSER TELEFAX VOM 25-11-2004 PREISVERLEIHUNG DER ÖLKANNE IN SILBER Sehr geehrte Frau König, auch auf unser o. a. Telefax konnten wir zwischenzeitlich keinerlei Rückmeldung Ihrerseits konstatieren. Schade, denn wir hatten Ihnen ja die Anwesenheit der Medien in Aussicht gestellt um Ihre Preisverleihung auch gebührend würdigen und einer breiten Öffentlichkeit freudig mitteilen zu können. Sie werden doch nicht etwa die Ihnen zu Teil werdende Ehre ausschlagen oder gar kneifen wollen ? Da wir aufgrund Ihrer Zurückhaltung nunmehr keine terminliche Abstimmung mit den Medien durchführen können, machen wir Ihnen daher den unbürokratischen Vorschlag, daß wir mit einer kleinen Abordnung unseres Selbsthilfevereines in den Nachmittagsstunden ( denn morgens sind Sie ja meist bei Gericht ) in der kommenden evtl. aber auch erst in der übernächsten Woche in Ihrem Büro vorbeikommen werden um Ihnen Ihren Preis, die ÖLKANNE IN SILBER, zu verleihen. Wir gehen doch einmal davon aus, daß Sie uns auch Zugang zu Ihren Räumlichkeiten gewähren werden. Vorsichtshalber werden wir für den negativen Fall unser Megaphon mitnehmen, damit wir Ihnen in diesem Falle zumindest aus der Ferne die Laudatio halten können. So erfahren dann zumindest Ihre Nachbarn von der Ihnen zu Teil werdenden Ehre. Und den Ihrerseits mit Fug und Recht verdienten Preis würden wir in diesem Falle mitsamt der Verleihungsurkunde vor Ihrer Eingangstür abstellen. Die hierüber angefertigten Fotos werden wir danach zumindest den Medien zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Ehre, wem Ehre gebührt ! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jochen Bork DIESES FAX UMFASST INSGESAMT 2 SEITEN Sollten Teile davon unvollständig, nicht leserlich oder aber gar nicht übermittelt worden sein, dann kurze handschriftliche Notiz auf die erste Seite und zurück an den Absender faxen. DANKE PREISVERLEIHUNG DER ÖLKANNE IN SILBER IIKINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN Otto - Röhm - Straße 63, 64293 Darmstadt Fon: 0 61 51 - 397 0 666, Fax: 0 61 51 - 397 0 665 Volksbank Darmstadt eG KTO 81 24 04 BLZ 508 900 00 www.vafk-darmstadt.ccx.de ullipappa@email.de Darmstadt, 25-11-2004 PER TELEFAX: 0 61 51 - 91 1 - 44 2 Frau Kerstin König Odenwaldstraße 55 A 64319 Pfungstadt UNSER SCHREIBEN VOM 08-11-2004 PREISVERLEIHUNG DER ÖLKANNE IN SILBER TERMINABSPRACHE Sehr geehrte Frau König, bislang konnten wir keine Rückmeldung Ihrerseits auf unser o. a. Schreiben konstatieren. Wir möchten daher mit diesem Telefax noch einmal an die Beantwortung dessen erinnern. Ein idealer Übergabetermin des an Sie zu verleihenden Preises ÖLKANNE IN SILBER wäre doch der Tag der Menschenrechte am 10-12-2004. Was meinen Sie? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Götzmann ( Vorstand ) DIESES FAX UMFASST INSGESAMT 1 SEITE Sollten Teile davon unvollständig, nicht leserlich oder aber gar nicht übermittelt worden sein, dann kurze handschriftliche Notiz auf die erste Seite und zurück an den Absender faxen. DANKE Der Missbrauch ist ein Mythoshttp://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/dokumentation/?em_cnt=936760&em_cnt_ page=1 1.Der Kostenanstieg bei Hartz IV ergibt sich aus der steigenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften Die Gesamtausgaben für die Grundsicherung für Arbeitslose sind seit ihrer Einführung von 38,6 Milliarden Euro (2004) über 44,4 Milliarden Euro (2005) auf 47,8 Milliarden Euro (Prognose 2006) gestiegen. Der Kostenanstieg seit 2004 ist vor allem durch die steigende Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug zu erklären. Dafür sind drei Faktoren verantwortlich. Erstens hat die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Reduzierung der verdeckten Armut beigetragen (Dunkelziffereffekt). Insbesondere Personengruppen, die früher nur Arbeitslosenhilfe erhielten und ihr Recht auf ergänzende Sozialhilfeleistungen nicht wahrgenommen haben, realisieren nun als Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der neuen Grundsicherung für Arbeitslose häufiger ihre Anrechte. Zweitens stieg die Anzahl der Langzeitarbeitslosen weiter an - von 1,3 Millionen im Jahr 2003 und 1,4 Millionen 2004 auf 1,5 Millionen im Jahr 2005 (Arbeitsmarkteffekt). Drittens werden Arbeitslose zunehmend über Arbeitslosengeld II (ALG II) und weniger über Arbeitslosengeld I (ALG I) abgesichert. Die Anzahl der EmpfängerInnen von ALG I sank von 1,9 Millionen im Jahr 2003 über 1,8 Millionen im Jahr 2004 auf 1,7 Millionen im Jahr 2005. Vermutlich zeigen hier die Verkürzung der Rahmenfrist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes auf zwei Jahre und die Verkürzung der Bezugsdauer des ALG I auf einheitlich 12 Monate ihre Wirkungen. Dieser Verschiebeeffekt wird durch die neue Kunden-Segmentierung der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestützt: Arbeitslose mit nur geringen Vermittlungschancen gehen mit höherer Wahrscheinlichkeit in den Rechtskreis Sozialgesetzbuchs (SGB) II über. 2. Die Einsparungen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) III übertreffen den Kostenanstieg bei Hartz IV In der regulären Arbeitsförderung nach SGB III ist eher eine Kostenimplosion zu beobachten. Gleichzeitig mit dem Anstieg der Gesamtausgaben für Langzeitarbeitslose sanken die Ausgaben der BA beim Arbeitslosen- und Insolvenzgeld um 2,3 Milliarden Euro und bei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik um weitere 5,5 Milliarden Euro. Der BA war es 2005 sogar möglich, einen um 3,8 Milliarden Euro geringeren Bundeszuschuss zu beanspruchen und 4,6 Milliarden Euro für den neu geschaffenen Aussteuerungsbetrag an den Bund abzuführen. Trotzdem fielen 2005 im Vergleich zum Vorjahr die Gesamtausgaben der BA um 1,4 Milliarden Euro. Auch im SGB II reduzierten Bund, Länder und Kommunen die Ausgaben für Eingliederungsleistungen von 5,8 Milliarden Euro auf 3,6 Milliarden Euro. Von einer Kostenexplosion durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose kann daher keine Rede sein. 3. Der Regelsatz sichert sozio-kulturelles Existenzminimum nicht Die Leistungen im Rahmen des ALG II sind keineswegs generös. Die Leistungssätze haben sich im Vergleich zur früheren Sozialhilfe nur geringfügig verändert. Der Eckregelsatz (heute 345 Euro im Monat) stieg zwar an, gleichzeitig werden die Kosten für einmalige Leistungen (z. B. für Kleidung oder Haushaltsgegenstände) nicht mehr übernommen. Bezugsgröße für den Regelsatz ist nicht der mittlere Lebensstandard der Bevölkerung, sondern sind die Konsumausgaben des unteren Fünftels der Bevölkerung, die auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik des Statistischen Bundesamtes (EVS) erhoben werden. Dabei werden, auf Basis politischer und nicht sachlicher Erwägungen weitere Abzüge vorgenommen (beispielsweise für Uhren, Schmuck, Musikunterricht). Zudem bleiben Preissteigerungen unberücksichtigt. Nach den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands müssten die Regelsätze daher dringend um 19 Prozent auf 412 Euro angehoben - und nicht etwa gesenkt - werden, um den täglichen Bedarf abzudecken und ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe sicherzustellen. 4. Hartz IV macht mehr Menschen arm Die Mehrzahl der BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe (insgesamt ca. 60 Prozent) hat durch die Reform weniger Geld zur Verfügung, wie eine aktuelle Simulationsanalyse von Irene Becker und Richard Hauser zeigt. Eine Verschlechterung erleben vor allem die ehemaligen ArbeitslosenhilfeempfängerInnen mit in Vollzeit beschäftigtem Partner (89 Prozent Schlechterstellung), von denen viele (meist Frauen) auf Grund der verschärften Einkommensanrechnung des Partners den Anspruch auf Unterstützung ganz verlieren. Aber auch vormalige ArbeitslosenhilfebezieherInnen mit arbeitslosem Partner sind davon überdurchschnittlich betroffen (73,2 Prozent Schlechterstellung). In den Arbeitslosenhilfe-Haushalten ist die Armutsquote um mehr als zehn Prozentpunkte - von etwa 50 Prozent vor der Reform auf ca. 63 Prozent im Jahr 2005 angestiegen. Da die Bewilligung der Unterstützungsleistung auf Basis einer strengen Bedarfsprüfung erfolgt, müssen ALG-II-EmpfängerInnen für ihren Lebensunterhalt zudem auf privates Spar-Vermögen zugreifen. Da die Rentenanwartschaften, die ALG-II-EmpfängerInnen in der Gesetzlichen Rentenversicherung erwerben können, äußerst gering sind, ist Altersarmut vorprogrammiert. Dennoch wird ihr Beitrag zur Rentenversicherung derzeit halbiert, um Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro zu realisieren. Für ehemalige Sozialhilfebeziehende stellt die Einbeziehung in die Renten- und Krankenversicherung eine Verbesserung dar. Im Leistungsbezug sind keine Verbesserungen zu erwarten, wenngleich Evaluierungsstudien noch ausstehen. Auf Grund der bisherigen Datenlage deutet daher vieles darauf hin: Durch Hartz IV geraten mehr Menschen zusätzlich unter die Armutsgrenze. 5. Arbeit lohnt sich trotz Hartz IV Sozialleistungen liegen zu nahe an den Löhnen und bieten keinen ausreichenden Anreiz zur Arbeitsaufnahme - so ein häufig formuliertes, aber nicht haltbares Argument. Denn: Für einen verheirateten Langzeitarbeitslosen, seine nichterwerbstätige Ehefrau und seine zwei Kinder ist inklusive Miet- und Heizkosten in Westdeutschland ein maximaler Bedarfssatz von 1597 Euro vorgesehen. Nimmt derselbe Familienvater eine Erwerbstätigkeit an, bei der er 1009 Euro verdient, erhält er zusätzlich zu seinem Gehalt noch 154 Euro Kindergeld pro Kind sowie den Kinderzuschlag von 140 Euro, und erzielt damit ein Haushaltseinkommen über der Bedarfsgrenze. Für eine vierköpfige Familie reicht ein Nettoarbeitseinkommen von ca. 1000 Euro aus, um ein Haushaltseinkommen in Höhe des maximalen Bedarfssatzes zu erzielen. Allerdings beziehen nur wenige Bedarfsgemeinschaften die Höchstsätze der Grundsicherung. Im Durchschnitt zahlt die Arbeitsagentur einer vierköpfigen Familie 919 Euro aus, also fast 700 Euro weniger als der maximale Bedarfssatz ermöglicht. Grund dafür ist, dass jedes zusätzliche Einkommen den Bedarfssatz reduziert und für viele Arbeit wichtiger als der Verdienst ist: Gerade die Erfahrung mit den Ein-Euro-Jobs verdeutlicht, dass die meisten Arbeitslosen sehr wohl bereit zur Aufnahme einer noch so gering entlohnten Beschäftigung sind. Arbeitsgelegenheiten stehen jedoch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. 6. Niedriglohn wird bereits jetzt subventioniert Im Jahr 2005 wurde in 844 000 Bedarfsgemeinschaften Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf das ALG II angerechnet. Zu 95 Prozent wird das im Rahmen der Grundsicherung anzurechnende Einkommen in abhängiger, davon zur Hälfte in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verdient. Der im Vergleich zum ehemaligen Arbeits- und Sozialhilfesystem gestiegene Anteil der so genannten AufstockerInnen von 12 Prozent im Jahr 2004 auf 18 Prozent im Jahr 2005 verdeutlicht: Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende handelt es sich keineswegs nur um ein Leistungssystem, das sich ausschließlich auf die Absicherung erwerbsloser Personen und ihrer Familien beschränkt. Vielmehr erweist es sich als ein System, das faktisch die gewünschte und sozialrechtlich konstruierte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und die damit einhergehenden Versorgungslücken "sozialverträglich" abfedert. Insofern wird nicht nur der Anteil von Personen, die trotz Arbeit unter der Armutsschwelle leben, anwachsen, sondern gleichzeitig wird der Lohndruck im unteren Einkommensbereich umso stärker ausfallen, je geringer das gesetzliche Existenzminimum ist. Ein sinkendes Niveau im Niedriglohnsegment drückt wiederum auf das sozio-kulturelle Existenzminimum. Nur ein gesetzlicher Mindestlohn könnte diese Negativspirale und die dauerhafte Subvention regulärer Arbeitsverhältnisse verhindern. 7. Missbrauchs- und Mitnahmefälle sind statistisch betrachtet nicht relevant Der aktuell konstatierte Anstieg der Ausgaben für die Grundsicherung kann nicht mit massivem Missbrauch erklärt werden. Über den tatsächlichen Missbrauch von Leistungen nach dem SGB II gibt es keine repräsentativen Statistiken. Als einzig zuverlässige Erhebungsmethode hat der automatisierte Datenabgleich vom Oktober 2005 einen vorläufigen Fehlbetrag bei ALG-II-Zahlungen von 27 Millionen Euro ergeben, das würde hochgerechnet einem Anteil von 0,2 Prozent der Summe, die 2005 für das ALG II ausbezahlt wurde (rund 25 Milliarden Euro), entsprechen. Die Berichte einzelner Kommunen über den Leistungsmissbrauch stützen die Annahme, dass Missbrauchsfälle eher selten vorkommen. Massiver Missbrauch von Leistungen aus der Grundsicherung ist also ein Mythos und kein Faktum. Hinter der Debatte um Leistungsmissbrauch steht oftmals ein falsches Verständnis des Missbrauchbegriffs. Denn Missbrauch im eigentlichen Sinne bedeutet die rechtswidrige Inanspruchnahme von Leistungen, z. B. auf der Grundlage von unvollständigen oder Falschangaben zur Hilfebedürftigkeit. Rechtmäßiger Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht immer dann, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dementsprechend ist das Geltendmachen rechtmäßiger Ansprüche legitim. Die Anzahl der Personen, die ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht geltend gemacht hatte, jetzt aber durch die Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-EmpfängerInnen sichtbar wird, werden von Becker und Hauser auf 1,8 Millionen geschätzt: Diese Inanspruchnahme im Rahmen von Missbrauchsdebatten zu instrumentalisieren ist unzulässig und stellt das Sicherungssystem grundsätzlich in Frage. Fazit Die ansteigende Langzeitarbeitslosigkeit wird zunehmend von einer ökonomischen zu einer moralischen Herausforderung stilisiert. Die Stimmen werden lauter, die die Gewährung von Hilfe überhaupt in Frage stellen und die rigorose Durchsetzung von weiteren Leistungskürzungen fordern. Der aktuelle Reformdiskurs, der sich - unter Ausblendung der massiven Reduzierung der für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzten Mittel - ausschließlich an der konstruierten Notwendigkeit des Sparens orientiert, widerspricht der Absicht, Sozialpolitik zur Aktivierung von individuellen Handlungspotenzialen und als Investition in das Sozialkapital zu nutzen. Erreicht wird durch die aktuelle Politik der Daumenschrauben und des Spardiktats lediglich, dass - bei ausbleibender Arbeitsnachfrage - die Menge der zwangsläufig in Passivität verharrenden, stigmatisierten und unter Generalverdacht gestellten Personen wächst und Vertrauen und Zufriedenheit als Fundament eines demokratischen Sozialstaats schwinden. Will man Langzeitarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen und das Anwachsen von Armut verhindern, ist es notwendig, anstelle einer weiteren Reduzierung der Leistungen das Existenzminimum neu zu definieren und Eingliederungsmittel tatsächlich zu verwenden. Nur dann kann das eigentliche Ziel der Reform eingelöst werden: Die Stärkung der individuellen Autonomie der Arbeitslosen durch Bereitstellung existenzsichernder sozialer Leistungen und die aktive Förderung der Wiedereingliederung. Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 1. August 2006____________________________________________________________________________ Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes im Juli 2006 "Die aktuellen Arbeitsmarktdaten bestätigen, dass die konjunkturelle Erholung den Arbeitsmarkt wohl erreicht hat. Die Arbeitslosigkeit sank trotz der Sommerpause erstmals in einem Juli. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wächst und die Zahl der offenen Stellen ist weiter gestiegen", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise. Arbeitslosenzahl im Juli: -12.000 auf 4.386.000 Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -451.000 Arbeitslosenquote im Juli: unverändert 10,5 Prozent Die Zahl der Arbeitslosen hat im Juli um 12.000 auf 4.386.000 abgenommen (West: -6.000 auf 2.960.000; Ost: -7.000 auf 1.426.000). Üblicherweise nimmt die Arbeitslosenzahl im Juli aufgrund der Sommerpause zu. Ausschlaggebend dafür sind vor allem vermehrte Arbeitslosmeldungen von Jugendlichen nach der Ausbildung sowie weniger Einstellungen während der Ferienzeit. Im abgelaufenen Monat sind die saisonalen Belastungen schwächer ausgefallen als in der Vergangenheit. Durch die Vorverlegung der Zähltage werden sie zum Teil in den August verschoben. Im Vergleich zum Vorjahr gab es gab es bundesweit 451.000 Arbeitslose weniger (West: -280.000; Ost: -171.000). Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Juli um 84.000 gesunken. Damit hat sie allein in den letzten vier Monaten saisonbereinigt um 259.000 oder monatsdurchschnittlich um 65.000 abgenommen. Neben dem positiven konjunkturellen Umfeld ist beruht ein Teil des Rückgangs auf der intensiveren Betreuung der Arbeitslosen und dem Einsatz von Arbeitsgelegenheiten. Darüber hinaus dürfte aber mittlerweile auch die Kräftenachfrageseite zur Abnahme der Arbeitslosigkeit beigetragen haben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni saisonbereinigt um 63.000 gestiegen. Nicht saisonbereinigt nahm die Erwerbstätigkeit im Juni um 160.000 auf 39,06 Millionen zu. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme um 260.000. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Mai nennenswert über dem Vorjahresniveau. Die erste vorläufige Hochrechnung weist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 54.000 auf 26,23 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus. Es bleibt abzuwarten, ob sich der hochgerechnete Wert bestätigt; gleichwohl ist das ein starkes Indiz für das Ende des Abbaus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenzahl belief sich in Deutschland für den Juni auf 3,30 Millionen, die Erwerbslosenquote auf 7,8 Prozent. Das Stellenangebot hat im Juli weiter kräftig zugenommen, saisonbereinigt ist es gegenüber Juni um 39.000 gestiegen. Der saisonbereinigte Anstieg beruht weit überwiegend auf mehr ungeförderten Stellenangeboten, die stärker die Marktentwicklung widerspiegeln (+30.000). Nicht saisonbereinigt gab es im Juli 627.000 Stellen, von denen 89 Prozent sofort zu besetzen waren. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der gemeldeten Stellenangebote um 180.000 zugenommen. Die ungeförderten Stellen machten im Juli 69 Prozent des gesamten Stellenangebotes aus, im Vergleich zum Vorjahr haben sie sich um 114.000 auf 436.000 erhöht. Neben den gemeldeten offenen Stellen kennt die Bundesagentur noch zusätzliche Stellen, unter anderem gemeldet aus der privaten Arbeitsvermittlung sowie aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter. Zusammen waren dies im Juli 836.000 Stellen, 218.000 mehr als vor einem Jahr. Nach Untersuchungen des IAB kennen die Agenturen für Arbeit damit deutlich mehr als die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots und können darauf Bewerber vermitteln - teilweise aber erst nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber. Die Daten der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit signalisieren auch für den Juli keine Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt. Allerdings hat sich die Lage auch nicht weiter verschärft. Die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsplätze liegt nur noch geringfügig unter dem Wert des gleichen Vorjahreszeitraums, die Zahl der gemeldeten Bewerber nur etwas darüber. Die Daten über nicht vermittelte Bewerber und unbesetzte Ausbildungsplätze sind durch den Wechsel des Fachverfahrens in der Ausbildungsvermittlung (von COMPAS auf VerBIS) derzeit unterjährig nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Weil sich die Bearbeitungsvorgänge geändert haben - Bewerber werden länger als "nicht vermittelt" geführt - fällt die aktuelle monatliche Anzahl der noch nicht vermittelten Bewerber tendenziell höher aus als im Altverfahren. Deshalb wird für den Vorjahresvergleich der Zahl der unvermittelten Bewerber eine Schätzgröße angegeben. Auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze ist im Vorjahresvergleich verzerrt. Die rechnerische Lücke aus nicht vermittelten Bewerbern und noch unbesetzten Ausbildungsplätzen kann man zwar ermitteln; sie aber nicht verwendbar. Von Oktober 2005 bis Juli 2006 sind den Agenturen für Arbeit insgesamt 402.400 Ausbildungsstellen gemeldet worden, ein Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang beruht allein auf weniger betrieblichen Stellen. Noch ist unklar, ob das Gesamtangebot an Stellen tatsächlich zurückgeht oder ob der Einschaltungsgrad durch die Betriebe sinkt bzw. Stellen später gemeldet werden. Letztes könnte insofern zutreffen, weil die nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie des Deutschen Handwerkskammertages bis Juni die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 1 Prozent über dem Vorjahr lagen. Gleichzeitig haben 678.500 Bewerber die Berufsberatung bei der Vermittlung einer Lehrstelle eingeschaltet, 1 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Eine Vorausschau auf das Ende des Berufsberatungsjahres lässt derzeit eine größere Lücke als Ende September 2005 befürchten. Allerdings sind hierbei mögliche mobilisierende Effekte des Ausbildungspaktes zur Bereitstellung zusätzlicher Lehrstellen nicht berücksichtigt. Auch ist schwer abzuschätzen, inwieweit die Übernahme Jugendlicher aus Einstiegsqualifizierungen in reguläre Ausbildungen den Ausbildungsmarkt entlastet. Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.arbeitsagentur.de > Service von A bis Z > Statistik > Statistik Gesamtangebot > Link und Dateiliste Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de. ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------- Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.js p&navId=219 ---------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------- Dieser Pressedienst wird herausgegeben von: Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487 Pressemitteilung: Erwerbslosen Forum Deutschland 01.08.2006- W I C H T I G E I N F O R M A T I O N E N Unangemeldete Hausbesuche nach wie vor gesetzeswirdrig Zahlreiche Jobcenter gewähren seit dem 01.08 keine Erstattungen für Bewerbungen URL http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/hartz-iv_-_hausbesuche_mussen_ni cht_hingenommen_werden.htm Bonn. Die heute in Kraft getretenen Gesetzesänderungen des so genannten Fortfolgegesetzes bedeuten in vielen Bereichen erhebliche Verschärfungen für Arbeitslose. Deren gewollter Effekt, Einsparungen in Milliarden, sind nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland reine Augenwischerei. Mittlerweile melden sich aus dem ganzen Bundesgebiet immer mehr ALG II-Empfänger denen die zugesagte Bewerbungskostenübernahme nicht mehr erstattet wird. Grund ist eine Ausgabensperre in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags bei den Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verhängt hat. Anstelle der zunächst vorgesehenen 6,2 Milliarden Euro dürfen dafür in diesem Jahr nur 5,1 Milliarden Euro ausgegeben werden. Für Arbeitslosengeld II-Bezieher treten ab heute zahlreiche Verschärfungen in Kraft, die bis zum völligen Leistungsentzug führen können. Das Erwerbslosen Forum Deutschland weist deshalb darauf hin, dass nicht alle in Kraft getretene Veränderungen so ohne weiteres hingenommen werden müssen und man sich erfolgreich dagegen wehren kann. Nach wie vor gälte die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG), wonach niemand Hausbesuche und insbesondere unangemeldete dulden müsse. Grundsätzlich beschränke sich die Amtsermittlung auf Erhebungen im Amt und nach Aktenlage. Einen Anlass zu einem Hausbesuch gäbe es nur in sehr eingeschränkten Fällen (etwa bei baulichen Veränderungen bei Behinderten). Sollten konkrete Verdachtsfälle für einen Hausbesuch anfallen, muss dies vorher dem Betroffenen mitgeteilt werden und der Betroffene dazu Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern. In dringenden Fällen, die eine Hausdurchsuchung unumgänglich machen, sei im Übrigen die Staatsanwaltschaft zuständig, die eine Hausdurchsuchung nach einem richterlichen Beschluss durchführen darf. Auch dürfte der Sozialdienst nicht einfach Daten in der Nachbarschaft, etwa durch Befragung von Nachbarn - erheben, ohne dass der Betroffne sein Einverständnis dazu gegeben hat oder davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dies wäre regelmäßig ein schwerer Verstoß gegen den Schutz der Sozialdaten und könne je nach Schwere Bußgelder in Höhe von 25.000 - 250.000 EUR oder Ersatzweise Haft - im Falle der Wiederholung- durch die Geschäftführung nach sich ziehen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland bittet deshalb Betroffene, sich bei der Initiative zu melden, um geeignete Wege zu finden, solche Fälle nachzugehen. "Wir warnen die SGB II-Behörden eindringlich, die gesetzliche Einführung von Außendiensten in allen SGB II-Behörden dazu zu nutzen, um jetzt in Rambomanier ALG II-Empfänger zu bespitzeln. Dies war schon in der Vergangenheit nicht erlaubt und ist auch durch die neue Gesetzeslage nicht abgedeckt. Im Grunde hätte sich der Gesetzesgeber diesen überflüssigen K! ropf sparen können, denn durch einen verweigerten Hausbesuch dürfen weder Leistungen eingestellt werden noch wird dies irgendetwas an der Hilfebedürftigkeit der zahlreichen Betroffenen ändern. Der geringe Prozentrang von angeblich 1% Missbrauch wird durch solche Maßnahmen kaum aufgedeckt. Im Übrigen ist für Schwarzarbeit immer noch die Zollverwaltung zuständig und keinesfalls der Außendienst", so Martin Behrsing. Zugleich weist die Initiative darauf hin, dass Telefonbefragungen datenschutzrechtlich äußerst bedenklich sind. "Wir raten den Betroffenen, dass sie entweder ihre Telefonnummer erst gar nicht angeben oder auf Löschung dieser Daten bestehen, da sich zu viele Trittbrettfahrer dran hängen können", so Behrsing weiter. Die Initiative sieht nicht, dass die neu eingeführte Beweislastumkehr Bestand haben wird. Nach wie vor gelte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von 1992, welche nochmals 2004 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Deshalb rät das Erwerbslosen Forum Deutschland den Betroffenen sich rechtlich dagegen zu wehren, denn die zahlreichen Entscheidungen der Sozialgerichte würden sich immer wieder auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stützen. Es sei auch überhaupt nicht klar, wie denn Betroffene ihren Beweis antreten sollen, wenn die Behörde gesetzlich eine eheähnliche Gemeinschaft vermuten muss. Zurzeit unterstützt die Initiale junge Erwachsene, sich per Verfassungsbeschwerde gegen die seit 01.07.2006 in Kraft getretenen Änderungen für junge Erwachsene zu wehren. "Dies halten wir für absolut verfassungswidrig und darf auch kein Bestand in unserer Gesetzgebung haben. Bisher galt immer, dass Eltern ihre Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung unterstützen müssen und nur in Ausnahmefällen durfte diese Unterstützung ausgeweitet werden. Damit werden junge Menschen extrem benachteiligt und in ihrer sozialen Entwicklung gehemmt, da 20% Verzicht von Regelleistung eine Ausreichende kulturelle Teilhabe keineswegs ermöglichen, so das Erwerbslosen Forum Deutschland. Ähnliches würde auch für die sog. "Patchworkfamilien" gelten, wonach Stiefelternteile für ihre nicht leiblichen Kinder aufkommen müssen, während oftmals der leibliche Elternteil sich seinen Verpflichtungen entziehen könne. Als besonders ärgerlich empfindet die Initiative, dass auf Grund der verhängten Haushaltssperre zahlreiche Behörden keine Bewerbungskosten mehr gewähren. Dies aus dem Regelsatz zu bestreiten sei den Betroffenen nicht möglich, da die Regelsatzverordnung dafür keinen Posten übrig hätte. "Für uns zeigt sich, dass die Regierung damit deutlich zeigt, dass es kein wirkliches Interesse an der Integration von ALG II-Empfänger gibt. Wenn dies so ist, darf man auch keine kostenaufwendigen Bewerbungsaktivitäten mehr verlangen. Wir erwarten hier eine umgehende Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales", so Martin Behrsing. ___________________________________________________________ Bildmaterial Presse http://www.erwerbslosenforum.de/images/behrsing.jpg Weitere Informationen und Kontakt Pressekontakt Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing Schickgasse 3 53117 Bonn Ruf: 0228 2495594 Mobil: 0160 99278357 Fax: 01805 039000 3946 redaktion@erwerbslosenforum.de http://www.erwerbslosenforum.de |
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