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    KREISVEREIN DARMSTADT UND REGION E.V. - Eine Preisverleihung

    KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN
    Otto - Röhm - Straße 63, 64293 Darmstadt
    Fon: 0 61 51 - 397 0 666, Fax: 0 61 51 - 397 0 665
    Volksbank Darmstadt eG KTO 81 24 04 BLZ 508 900 00
    www.vafk-darmstadt.de kontakt-vafk@email.de

    Darmstadt, 06-12-2004

    PER TELEFAX: 0 61 51 - 91 1 - 44 2

    Frau
    Kerstin König
    Odenwaldstraße 55 A
    64319 Pfungstadt

    UNSER SCHREIBEN VOM 08-11-2004

    UNSER TELEFAX VOM 25-11-2004

    PREISVERLEIHUNG DER ÖLKANNE IN SILBER

    Sehr geehrte Frau König,
    auch auf unser o. a. Telefax konnten wir zwischenzeitlich keinerlei
    Rückmeldung Ihrerseits
    konstatieren. Schade, denn wir hatten Ihnen ja die Anwesenheit der Medien in
    Aussicht
    gestellt um Ihre Preisverleihung auch gebührend würdigen und einer breiten
    Öffentlichkeit
    freudig mitteilen zu können.
    Sie werden doch nicht etwa die Ihnen zu Teil werdende Ehre ausschlagen oder
    gar kneifen
    wollen ?

    Da wir aufgrund Ihrer Zurückhaltung nunmehr keine terminliche Abstimmung mit
    den Medien
    durchführen können, machen wir Ihnen daher den unbürokratischen Vorschlag,
    daß wir mit
    einer kleinen Abordnung unseres Selbsthilfevereines in den
    Nachmittagsstunden ( denn
    morgens sind Sie ja meist bei Gericht ) in der kommenden evtl. aber auch
    erst in der
    übernächsten Woche in Ihrem Büro vorbeikommen werden um Ihnen Ihren Preis,
    die
    ÖLKANNE IN SILBER, zu verleihen.

    Wir gehen doch einmal davon aus, daß Sie uns auch Zugang zu Ihren
    Räumlichkeiten
    gewähren werden.

    Vorsichtshalber werden wir für den negativen Fall unser Megaphon mitnehmen,
    damit wir
    Ihnen in diesem Falle zumindest aus der Ferne die Laudatio halten können. So
    erfahren
    dann zumindest Ihre Nachbarn von der Ihnen zu Teil werdenden Ehre.

    Und den Ihrerseits mit Fug und Recht verdienten Preis würden wir in diesem
    Falle mitsamt
    der Verleihungsurkunde vor Ihrer Eingangstür abstellen.
    Die hierüber angefertigten Fotos werden wir danach zumindest den Medien zur
    Veröffentlichung zur Verfügung stellen.

    Ehre, wem Ehre gebührt !

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Jochen Bork
    DIESES FAX UMFASST INSGESAMT 2 SEITEN
    Sollten Teile davon unvollständig, nicht leserlich oder aber gar nicht
    übermittelt worden sein, dann
    kurze handschriftliche Notiz auf die erste Seite und zurück an den Absender
    faxen. DANKE

    PREISVERLEIHUNG DER ÖLKANNE IN SILBER II

    KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN
    Otto - Röhm - Straße 63, 64293 Darmstadt
    Fon: 0 61 51 - 397 0 666, Fax: 0 61 51 - 397 0 665
    Volksbank Darmstadt eG KTO 81 24 04 BLZ 508 900 00
    www.vafk-darmstadt.ccx.de
    ullipappa@email.de

    Darmstadt, 25-11-2004

    PER TELEFAX: 0 61 51 - 91 1 - 44 2

    Frau
    Kerstin König
    Odenwaldstraße 55 A
    64319 Pfungstadt

    UNSER SCHREIBEN VOM 08-11-2004
    PREISVERLEIHUNG DER ÖLKANNE IN SILBER
    TERMINABSPRACHE

    Sehr geehrte Frau König,

    bislang konnten wir keine Rückmeldung Ihrerseits auf unser o. a. Schreiben
    konstatieren.
    Wir möchten daher mit diesem Telefax noch einmal an die Beantwortung dessen
    erinnern.
    Ein idealer Übergabetermin des an Sie zu verleihenden Preises ÖLKANNE IN
    SILBER wäre
    doch der Tag der Menschenrechte am 10-12-2004. Was meinen Sie?
    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Götzmann ( Vorstand )

    DIESES FAX UMFASST INSGESAMT 1 SEITE
    Sollten Teile davon unvollständig, nicht leserlich oder aber gar nicht
    übermittelt worden sein, dann
    kurze handschriftliche Notiz auf die erste Seite und zurück an den Absender
    faxen. DANKE

    Der Missbrauch ist ein Mythos


    http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/dokumentation/?em_cnt=936760&em_cnt_
    page=1

    1.Der Kostenanstieg bei Hartz IV ergibt sich aus der steigenden Anzahl der
    Bedarfsgemeinschaften

    Die Gesamtausgaben für die Grundsicherung für Arbeitslose sind seit ihrer
    Einführung von 38,6 Milliarden Euro (2004) über 44,4 Milliarden Euro (2005)
    auf 47,8 Milliarden Euro (Prognose 2006) gestiegen. Der Kostenanstieg seit
    2004 ist vor allem durch die steigende Zahl der Bedarfsgemeinschaften im
    Leistungsbezug zu erklären.

    Dafür sind drei Faktoren verantwortlich. Erstens hat die Zusammenlegung von
    Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Reduzierung der verdeckten Armut
    beigetragen (Dunkelziffereffekt). Insbesondere Personengruppen, die früher
    nur Arbeitslosenhilfe erhielten und ihr Recht auf ergänzende
    Sozialhilfeleistungen nicht wahrgenommen haben, realisieren nun als
    Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der neuen Grundsicherung für Arbeitslose
    häufiger ihre Anrechte.

    Zweitens stieg die Anzahl der Langzeitarbeitslosen weiter an - von 1,3
    Millionen im Jahr 2003 und 1,4 Millionen 2004 auf 1,5 Millionen im Jahr 2005
    (Arbeitsmarkteffekt).

    Drittens werden Arbeitslose zunehmend über Arbeitslosengeld II (ALG II) und
    weniger über Arbeitslosengeld I (ALG I) abgesichert. Die Anzahl der
    EmpfängerInnen von ALG I sank von 1,9 Millionen im Jahr 2003 über 1,8
    Millionen im Jahr 2004 auf 1,7 Millionen im Jahr 2005. Vermutlich zeigen
    hier die Verkürzung der Rahmenfrist für die Berechnung des
    Arbeitslosengeldes auf zwei Jahre und die Verkürzung der Bezugsdauer des ALG
    I auf einheitlich 12 Monate ihre Wirkungen. Dieser Verschiebeeffekt wird
    durch die neue Kunden-Segmentierung der Bundesagentur für Arbeit (BA)
    gestützt: Arbeitslose mit nur geringen Vermittlungschancen gehen mit höherer
    Wahrscheinlichkeit in den Rechtskreis Sozialgesetzbuchs (SGB) II über.

    2. Die Einsparungen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) III übertreffen
    den Kostenanstieg bei Hartz IV

    In der regulären Arbeitsförderung nach SGB III ist eher eine Kostenimplosion
    zu beobachten. Gleichzeitig mit dem Anstieg der Gesamtausgaben für
    Langzeitarbeitslose sanken die Ausgaben der BA beim Arbeitslosen- und
    Insolvenzgeld um 2,3 Milliarden Euro und bei Maßnahmen der aktiven
    Arbeitsmarktpolitik um weitere 5,5 Milliarden Euro. Der BA war es 2005 sogar
    möglich, einen um 3,8 Milliarden Euro geringeren Bundeszuschuss zu
    beanspruchen und 4,6 Milliarden Euro für den neu geschaffenen
    Aussteuerungsbetrag an den Bund abzuführen. Trotzdem fielen 2005 im
    Vergleich zum Vorjahr die Gesamtausgaben der BA um 1,4 Milliarden Euro. Auch
    im SGB II reduzierten Bund, Länder und Kommunen die Ausgaben für
    Eingliederungsleistungen von 5,8 Milliarden Euro auf 3,6 Milliarden Euro.
    Von einer Kostenexplosion durch die Einführung der Grundsicherung für
    Arbeitslose kann daher keine Rede sein.

    3. Der Regelsatz sichert sozio-kulturelles Existenzminimum nicht

    Die Leistungen im Rahmen des ALG II sind keineswegs generös. Die
    Leistungssätze haben sich im Vergleich zur früheren Sozialhilfe nur
    geringfügig verändert. Der Eckregelsatz (heute 345 Euro im Monat) stieg zwar
    an, gleichzeitig werden die Kosten für einmalige Leistungen (z. B. für
    Kleidung oder Haushaltsgegenstände) nicht mehr übernommen.

    Bezugsgröße für den Regelsatz ist nicht der mittlere Lebensstandard der
    Bevölkerung, sondern sind die Konsumausgaben des unteren Fünftels der
    Bevölkerung, die auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik des
    Statistischen Bundesamtes (EVS) erhoben werden. Dabei werden, auf Basis
    politischer und nicht sachlicher Erwägungen weitere Abzüge vorgenommen
    (beispielsweise für Uhren, Schmuck, Musikunterricht). Zudem bleiben
    Preissteigerungen unberücksichtigt. Nach den Berechnungen des Paritätischen
    Wohlfahrtsverbands müssten die Regelsätze daher dringend um 19 Prozent auf
    412 Euro angehoben - und nicht etwa gesenkt - werden, um den täglichen
    Bedarf abzudecken und ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe
    sicherzustellen.

    4. Hartz IV macht mehr Menschen arm

    Die Mehrzahl der BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe (insgesamt ca. 60
    Prozent) hat durch die Reform weniger Geld zur Verfügung, wie eine aktuelle
    Simulationsanalyse von Irene Becker und Richard Hauser zeigt. Eine
    Verschlechterung erleben vor allem die ehemaligen
    ArbeitslosenhilfeempfängerInnen mit in Vollzeit beschäftigtem Partner (89
    Prozent Schlechterstellung), von denen viele (meist Frauen) auf Grund der
    verschärften Einkommensanrechnung des Partners den Anspruch auf
    Unterstützung ganz verlieren. Aber auch vormalige
    ArbeitslosenhilfebezieherInnen mit arbeitslosem Partner sind davon
    überdurchschnittlich betroffen (73,2 Prozent Schlechterstellung).

    In den Arbeitslosenhilfe-Haushalten ist die Armutsquote um mehr als zehn
    Prozentpunkte - von etwa 50 Prozent vor der Reform auf ca. 63 Prozent im
    Jahr 2005 angestiegen. Da die Bewilligung der Unterstützungsleistung auf
    Basis einer strengen Bedarfsprüfung erfolgt, müssen ALG-II-EmpfängerInnen
    für ihren Lebensunterhalt zudem auf privates Spar-Vermögen zugreifen. Da die
    Rentenanwartschaften, die ALG-II-EmpfängerInnen in der Gesetzlichen
    Rentenversicherung erwerben können, äußerst gering sind, ist Altersarmut
    vorprogrammiert. Dennoch wird ihr Beitrag zur Rentenversicherung derzeit
    halbiert, um Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro zu realisieren.
    Für ehemalige Sozialhilfebeziehende stellt die Einbeziehung in die Renten-
    und Krankenversicherung eine Verbesserung dar. Im Leistungsbezug sind keine
    Verbesserungen zu erwarten, wenngleich Evaluierungsstudien noch ausstehen.
    Auf Grund der bisherigen Datenlage deutet daher vieles darauf hin: Durch
    Hartz IV geraten mehr Menschen zusätzlich unter die Armutsgrenze.
    5. Arbeit lohnt sich trotz Hartz IV

    Sozialleistungen liegen zu nahe an den Löhnen und bieten keinen
    ausreichenden Anreiz zur Arbeitsaufnahme - so ein häufig formuliertes, aber
    nicht haltbares Argument. Denn: Für einen verheirateten
    Langzeitarbeitslosen, seine nichterwerbstätige Ehefrau und seine zwei Kinder
    ist inklusive Miet- und Heizkosten in Westdeutschland ein maximaler
    Bedarfssatz von 1597 Euro vorgesehen.

    Nimmt derselbe Familienvater eine Erwerbstätigkeit an, bei der er 1009 Euro
    verdient, erhält er zusätzlich zu seinem Gehalt noch 154 Euro Kindergeld pro
    Kind sowie den Kinderzuschlag von 140 Euro, und erzielt damit ein
    Haushaltseinkommen über der Bedarfsgrenze. Für eine vierköpfige Familie
    reicht ein Nettoarbeitseinkommen von ca. 1000 Euro aus, um ein
    Haushaltseinkommen in Höhe des maximalen Bedarfssatzes zu erzielen.
    Allerdings beziehen nur wenige Bedarfsgemeinschaften die Höchstsätze der
    Grundsicherung. Im Durchschnitt zahlt die Arbeitsagentur einer vierköpfigen
    Familie 919 Euro aus, also fast 700 Euro weniger als der maximale
    Bedarfssatz ermöglicht. Grund dafür ist, dass jedes zusätzliche Einkommen
    den Bedarfssatz reduziert und für viele Arbeit wichtiger als der Verdienst
    ist: Gerade die Erfahrung mit den Ein-Euro-Jobs verdeutlicht, dass die
    meisten Arbeitslosen sehr wohl bereit zur Aufnahme einer noch so gering
    entlohnten Beschäftigung sind. Arbeitsgelegenheiten stehen jedoch nicht in
    ausreichender Zahl zur Verfügung.

    6. Niedriglohn wird bereits jetzt subventioniert

    Im Jahr 2005 wurde in 844 000 Bedarfsgemeinschaften Einkommen aus
    Erwerbstätigkeit auf das ALG II angerechnet. Zu 95 Prozent wird das im
    Rahmen der Grundsicherung anzurechnende Einkommen in abhängiger, davon zur
    Hälfte in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verdient. Der im
    Vergleich zum ehemaligen Arbeits- und Sozialhilfesystem gestiegene Anteil
    der so genannten AufstockerInnen von 12 Prozent im Jahr 2004 auf 18 Prozent
    im Jahr 2005 verdeutlicht: Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende
    handelt es sich keineswegs nur um ein Leistungssystem, das sich
    ausschließlich auf die Absicherung erwerbsloser Personen und ihrer Familien
    beschränkt. Vielmehr erweist es sich als ein System, das faktisch die
    gewünschte und sozialrechtlich konstruierte Flexibilität auf dem
    Arbeitsmarkt und die damit einhergehenden Versorgungslücken
    "sozialverträglich" abfedert. Insofern wird nicht nur der Anteil von
    Personen, die trotz Arbeit unter der Armutsschwelle leben, anwachsen,
    sondern gleichzeitig wird der Lohndruck im unteren Einkommensbereich umso
    stärker ausfallen, je geringer das gesetzliche Existenzminimum ist. Ein
    sinkendes Niveau im Niedriglohnsegment drückt wiederum auf das
    sozio-kulturelle Existenzminimum.

    Nur ein gesetzlicher Mindestlohn könnte diese Negativspirale und die
    dauerhafte Subvention regulärer Arbeitsverhältnisse verhindern.

    7. Missbrauchs- und Mitnahmefälle sind statistisch betrachtet nicht relevant

    Der aktuell konstatierte Anstieg der Ausgaben für die Grundsicherung kann
    nicht mit massivem Missbrauch erklärt werden. Über den tatsächlichen
    Missbrauch von Leistungen nach dem SGB II gibt es keine repräsentativen
    Statistiken. Als einzig zuverlässige Erhebungsmethode hat der automatisierte
    Datenabgleich vom Oktober 2005 einen vorläufigen Fehlbetrag bei
    ALG-II-Zahlungen von 27 Millionen Euro ergeben, das würde hochgerechnet
    einem Anteil von 0,2 Prozent der Summe, die 2005 für das ALG II ausbezahlt
    wurde (rund 25 Milliarden Euro), entsprechen. Die Berichte einzelner
    Kommunen über den Leistungsmissbrauch stützen die Annahme, dass
    Missbrauchsfälle eher selten vorkommen. Massiver Missbrauch von Leistungen
    aus der Grundsicherung ist also ein Mythos und kein Faktum.

    Hinter der Debatte um Leistungsmissbrauch steht oftmals ein falsches
    Verständnis des Missbrauchbegriffs. Denn Missbrauch im eigentlichen Sinne
    bedeutet die rechtswidrige Inanspruchnahme von Leistungen, z. B. auf der
    Grundlage von unvollständigen oder Falschangaben zur Hilfebedürftigkeit.
    Rechtmäßiger Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht immer dann,
    wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dementsprechend ist das
    Geltendmachen rechtmäßiger Ansprüche legitim. Die Anzahl der Personen, die
    ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht geltend gemacht hatte, jetzt aber durch
    die Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-EmpfängerInnen sichtbar wird, werden von
    Becker und Hauser auf 1,8 Millionen geschätzt: Diese Inanspruchnahme im
    Rahmen von Missbrauchsdebatten zu instrumentalisieren ist unzulässig und
    stellt das Sicherungssystem grundsätzlich in Frage.

    Fazit

    Die ansteigende Langzeitarbeitslosigkeit wird zunehmend von einer
    ökonomischen zu einer moralischen Herausforderung stilisiert. Die Stimmen
    werden lauter, die die Gewährung von Hilfe überhaupt in Frage stellen und
    die rigorose Durchsetzung von weiteren Leistungskürzungen fordern.

    Der aktuelle Reformdiskurs, der sich - unter Ausblendung der massiven
    Reduzierung der für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzten Mittel -
    ausschließlich an der konstruierten Notwendigkeit des Sparens orientiert,
    widerspricht der Absicht, Sozialpolitik zur Aktivierung von individuellen
    Handlungspotenzialen und als Investition in das Sozialkapital zu nutzen.
    Erreicht wird durch die aktuelle Politik der Daumenschrauben und des
    Spardiktats lediglich, dass - bei ausbleibender Arbeitsnachfrage - die Menge
    der zwangsläufig in Passivität verharrenden, stigmatisierten und unter
    Generalverdacht gestellten Personen wächst und Vertrauen und Zufriedenheit
    als Fundament eines demokratischen Sozialstaats schwinden.

    Will man Langzeitarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen und das Anwachsen von
    Armut verhindern, ist es notwendig, anstelle einer weiteren Reduzierung der
    Leistungen das Existenzminimum neu zu definieren und Eingliederungsmittel
    tatsächlich zu verwenden. Nur dann kann das eigentliche Ziel der Reform
    eingelöst werden: Die Stärkung der individuellen Autonomie der Arbeitslosen
    durch Bereitstellung existenzsichernder sozialer Leistungen und die aktive
    Förderung der Wiedereingliederung.


    Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 1. August 2006



    ____________________________________________________________________________

    Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes im Juli 2006

    "Die aktuellen Arbeitsmarktdaten bestätigen, dass die konjunkturelle
    Erholung den Arbeitsmarkt wohl erreicht hat. Die Arbeitslosigkeit sank trotz
    der Sommerpause erstmals in einem Juli. Die sozialversicherungspflichtige
    Beschäftigung wächst und die Zahl der offenen Stellen ist weiter gestiegen",
    erklärte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA),
    Frank-J. Weise.

    Arbeitslosenzahl im Juli: -12.000 auf 4.386.000

    Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -451.000

    Arbeitslosenquote im Juli: unverändert 10,5 Prozent

    Die Zahl der Arbeitslosen hat im Juli um 12.000 auf 4.386.000 abgenommen
    (West: -6.000 auf 2.960.000; Ost: -7.000 auf 1.426.000). Üblicherweise nimmt
    die Arbeitslosenzahl im Juli aufgrund der Sommerpause zu. Ausschlaggebend
    dafür sind vor allem vermehrte Arbeitslosmeldungen von Jugendlichen nach der
    Ausbildung sowie weniger Einstellungen während der Ferienzeit. Im
    abgelaufenen Monat sind die saisonalen Belastungen schwächer ausgefallen als
    in der Vergangenheit. Durch die Vorverlegung der Zähltage werden sie zum
    Teil in den August verschoben. Im Vergleich zum Vorjahr gab es gab es
    bundesweit 451.000 Arbeitslose weniger (West: -280.000; Ost: -171.000).

    Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Juli um 84.000 gesunken. Damit
    hat sie allein in den letzten vier Monaten saisonbereinigt um 259.000 oder
    monatsdurchschnittlich um 65.000 abgenommen. Neben dem positiven
    konjunkturellen Umfeld ist beruht ein Teil des Rückgangs auf der
    intensiveren Betreuung der Arbeitslosen und dem Einsatz von
    Arbeitsgelegenheiten. Darüber hinaus dürfte aber mittlerweile auch die
    Kräftenachfrageseite zur Abnahme der Arbeitslosigkeit beigetragen haben.

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen
    (nach dem Inlandskonzept) im Juni saisonbereinigt um 63.000 gestiegen. Nicht
    saisonbereinigt nahm die Erwerbstätigkeit im Juni um 160.000 auf 39,06
    Millionen zu. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme um 260.000. Die
    sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Mai nennenswert über dem
    Vorjahresniveau. Die erste vorläufige Hochrechnung weist gegenüber dem
    Vorjahr einen Anstieg von 54.000 auf 26,23 Millionen
    sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus. Es bleibt abzuwarten, ob sich
    der hochgerechnete Wert bestätigt; gleichwohl ist das ein starkes Indiz für
    das Ende des Abbaus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
    Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte
    Erwerbslosenzahl belief sich in Deutschland für den Juni auf 3,30 Millionen,
    die Erwerbslosenquote auf 7,8 Prozent.

    Das Stellenangebot hat im Juli weiter kräftig zugenommen, saisonbereinigt
    ist es gegenüber Juni um 39.000 gestiegen. Der saisonbereinigte Anstieg
    beruht weit überwiegend auf mehr ungeförderten Stellenangeboten, die stärker
    die Marktentwicklung widerspiegeln (+30.000). Nicht saisonbereinigt gab es
    im Juli 627.000 Stellen, von denen 89 Prozent sofort zu besetzen waren. Im
    Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der gemeldeten Stellenangebote um 180.000
    zugenommen. Die ungeförderten Stellen machten im Juli 69 Prozent des
    gesamten Stellenangebotes aus, im Vergleich zum Vorjahr haben sie sich um
    114.000 auf 436.000 erhöht.

    Neben den gemeldeten offenen Stellen kennt die Bundesagentur noch
    zusätzliche Stellen, unter anderem gemeldet aus der privaten
    Arbeitsvermittlung sowie aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter. Zusammen
    waren dies im Juli 836.000 Stellen, 218.000 mehr als vor einem Jahr. Nach
    Untersuchungen des IAB kennen die Agenturen für Arbeit damit deutlich mehr
    als die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots und können darauf
    Bewerber vermitteln - teilweise aber erst nach Rücksprache mit dem
    Arbeitgeber.


    Die Daten der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
    signalisieren auch für den Juli keine Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt.
    Allerdings hat sich die Lage auch nicht weiter verschärft. Die Anzahl der
    gemeldeten Ausbildungsplätze liegt nur noch geringfügig unter dem Wert des
    gleichen Vorjahreszeitraums, die Zahl der gemeldeten Bewerber nur etwas
    darüber.


    Die Daten über nicht vermittelte Bewerber und unbesetzte Ausbildungsplätze
    sind durch den Wechsel des Fachverfahrens in der Ausbildungsvermittlung (von
    COMPAS auf VerBIS) derzeit unterjährig nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.
    Weil sich die Bearbeitungsvorgänge geändert haben - Bewerber werden länger
    als "nicht vermittelt" geführt - fällt die aktuelle monatliche Anzahl der
    noch nicht vermittelten Bewerber tendenziell höher aus als im Altverfahren.
    Deshalb wird für den Vorjahresvergleich der Zahl der unvermittelten Bewerber
    eine Schätzgröße angegeben. Auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze
    ist im Vorjahresvergleich verzerrt. Die rechnerische Lücke aus nicht
    vermittelten Bewerbern und noch unbesetzten Ausbildungsplätzen kann man zwar
    ermitteln; sie aber nicht verwendbar.


    Von Oktober 2005 bis Juli 2006 sind den Agenturen für Arbeit insgesamt
    402.400 Ausbildungsstellen gemeldet worden, ein Prozent weniger als im
    Vorjahreszeitraum. Der Rückgang beruht allein auf weniger betrieblichen
    Stellen. Noch ist unklar, ob das Gesamtangebot an Stellen tatsächlich
    zurückgeht oder ob der Einschaltungsgrad durch die Betriebe sinkt bzw.
    Stellen später gemeldet werden. Letztes könnte insofern zutreffen, weil die
    nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie des
    Deutschen Handwerkskammertages bis Juni die Zahl der neu abgeschlossenen
    Ausbildungsverträge um 1 Prozent über dem Vorjahr lagen. Gleichzeitig haben
    678.500 Bewerber die Berufsberatung bei der Vermittlung einer Lehrstelle
    eingeschaltet, 1 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

    Eine Vorausschau auf das Ende des Berufsberatungsjahres lässt derzeit eine
    größere Lücke als Ende September 2005 befürchten. Allerdings sind hierbei
    mögliche mobilisierende Effekte des Ausbildungspaktes zur Bereitstellung
    zusätzlicher Lehrstellen nicht berücksichtigt. Auch ist schwer abzuschätzen,
    inwieweit die Übernahme Jugendlicher aus Einstiegsqualifizierungen in
    reguläre Ausbildungen den Ausbildungsmarkt entlastet.

    Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter:
    www.arbeitsagentur.de > Service von A bis Z > Statistik > Statistik
    Gesamtangebot > Link und Dateiliste

    Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im
    Internet unter www.ba-audio.de.


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    ----------------------------------
    Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der
    Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
    http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.js
    p&navId=219
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    Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:

    Bundesagentur für Arbeit
    Presseteam
    Regensburger Strasse 104
    D-90478 Nürnberg
    E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
    Tel.: 0911/179-2218
    Fax: 0911/179-1487

    Pressemitteilung: Erwerbslosen Forum Deutschland 01.08.2006

    - W I C H T I G E I N F O R M A T I O N E N

    Unangemeldete Hausbesuche nach wie vor gesetzeswirdrig

    Zahlreiche Jobcenter gewähren seit dem 01.08 keine Erstattungen für
    Bewerbungen

    URL
    http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/hartz-iv_-_hausbesuche_mussen_ni
    cht_hingenommen_werden.htm


    Bonn. Die heute in Kraft getretenen Gesetzesänderungen des so genannten
    Fortfolgegesetzes bedeuten in vielen Bereichen erhebliche Verschärfungen für
    Arbeitslose. Deren gewollter Effekt, Einsparungen in Milliarden, sind nach
    Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland reine Augenwischerei.
    Mittlerweile melden sich aus dem ganzen Bundesgebiet immer mehr ALG
    II-Empfänger denen die zugesagte Bewerbungskostenübernahme nicht mehr
    erstattet wird. Grund ist eine Ausgabensperre in Höhe von 1,1 Milliarden
    Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags bei den Eingliederungshilfen
    für Langzeitarbeitslose verhängt hat. Anstelle der zunächst vorgesehenen 6,2
    Milliarden Euro dürfen dafür in diesem Jahr nur 5,1 Milliarden Euro
    ausgegeben werden.

    Für Arbeitslosengeld II-Bezieher treten ab heute zahlreiche Verschärfungen
    in Kraft, die bis zum völligen Leistungsentzug führen können. Das
    Erwerbslosen Forum Deutschland weist deshalb darauf hin, dass nicht alle in
    Kraft getretene Veränderungen so ohne weiteres hingenommen werden müssen und
    man sich erfolgreich dagegen wehren kann. Nach wie vor gälte die
    Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG), wonach niemand Hausbesuche
    und insbesondere unangemeldete dulden müsse. Grundsätzlich beschränke sich
    die Amtsermittlung auf Erhebungen im Amt und nach Aktenlage. Einen Anlass zu
    einem Hausbesuch gäbe es nur in sehr eingeschränkten Fällen (etwa bei
    baulichen Veränderungen bei Behinderten). Sollten konkrete Verdachtsfälle
    für einen Hausbesuch anfallen, muss dies vorher dem Betroffenen mitgeteilt
    werden und der Betroffene dazu Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern.
    In dringenden Fällen, die eine Hausdurchsuchung unumgänglich machen, sei im
    Übrigen die Staatsanwaltschaft zuständig, die eine Hausdurchsuchung nach
    einem richterlichen Beschluss durchführen darf. Auch dürfte der Sozialdienst
    nicht einfach Daten in der Nachbarschaft, etwa durch Befragung von Nachbarn
    - erheben, ohne dass der Betroffne sein Einverständnis dazu gegeben hat oder
    davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dies wäre regelmäßig ein schwerer Verstoß
    gegen den Schutz der Sozialdaten und könne je nach Schwere Bußgelder in Höhe
    von 25.000 - 250.000 EUR oder Ersatzweise Haft - im Falle der Wiederholung-
    durch die Geschäftführung nach sich ziehen. Das Erwerbslosen Forum
    Deutschland bittet deshalb Betroffene, sich bei der Initiative zu melden, um
    geeignete Wege zu finden, solche Fälle nachzugehen. "Wir warnen die SGB
    II-Behörden eindringlich, die gesetzliche Einführung von Außendiensten in
    allen SGB II-Behörden dazu zu nutzen, um jetzt in Rambomanier ALG
    II-Empfänger zu bespitzeln. Dies war schon in der Vergangenheit nicht
    erlaubt und ist auch durch die neue Gesetzeslage nicht abgedeckt. Im Grunde
    hätte sich der Gesetzesgeber diesen überflüssigen K!
    ropf sparen können, denn durch einen verweigerten Hausbesuch dürfen weder
    Leistungen eingestellt werden noch wird dies irgendetwas an der
    Hilfebedürftigkeit der zahlreichen Betroffenen ändern. Der geringe
    Prozentrang von angeblich 1% Missbrauch wird durch solche Maßnahmen kaum
    aufgedeckt. Im Übrigen ist für Schwarzarbeit immer noch die Zollverwaltung
    zuständig und keinesfalls der Außendienst", so Martin Behrsing.

    Zugleich weist die Initiative darauf hin, dass Telefonbefragungen
    datenschutzrechtlich äußerst bedenklich sind. "Wir raten den Betroffenen,
    dass sie entweder ihre Telefonnummer erst gar nicht angeben oder auf
    Löschung dieser Daten bestehen, da sich zu viele Trittbrettfahrer dran
    hängen können", so Behrsing weiter.

    Die Initiative sieht nicht, dass die neu eingeführte Beweislastumkehr
    Bestand haben wird. Nach wie vor gelte die Rechtsprechung des
    Bundesverfassungsgerichtes von 1992, welche nochmals 2004 durch das
    Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Deshalb rät das Erwerbslosen Forum
    Deutschland den Betroffenen sich rechtlich dagegen zu wehren, denn die
    zahlreichen Entscheidungen der Sozialgerichte würden sich immer wieder auf
    die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stützen. Es sei auch
    überhaupt nicht klar, wie denn Betroffene ihren Beweis antreten sollen, wenn
    die Behörde gesetzlich eine eheähnliche Gemeinschaft vermuten muss.

    Zurzeit unterstützt die Initiale junge Erwachsene, sich per
    Verfassungsbeschwerde gegen die seit 01.07.2006 in Kraft getretenen
    Änderungen für junge Erwachsene zu wehren. "Dies halten wir für absolut
    verfassungswidrig und darf auch kein Bestand in unserer Gesetzgebung haben.
    Bisher galt immer, dass Eltern ihre Kinder bis zum Abschluss einer
    Ausbildung unterstützen müssen und nur in Ausnahmefällen durfte diese
    Unterstützung ausgeweitet werden. Damit werden junge Menschen extrem
    benachteiligt und in ihrer sozialen Entwicklung gehemmt, da 20% Verzicht von
    Regelleistung eine Ausreichende kulturelle Teilhabe keineswegs ermöglichen,
    so das Erwerbslosen Forum Deutschland. Ähnliches würde auch für die sog.
    "Patchworkfamilien" gelten, wonach Stiefelternteile für ihre nicht
    leiblichen Kinder aufkommen müssen, während oftmals der leibliche Elternteil
    sich seinen Verpflichtungen entziehen könne.

    Als besonders ärgerlich empfindet die Initiative, dass auf Grund der
    verhängten Haushaltssperre zahlreiche Behörden keine Bewerbungskosten mehr
    gewähren. Dies aus dem Regelsatz zu bestreiten sei den Betroffenen nicht
    möglich, da die Regelsatzverordnung dafür keinen Posten übrig hätte. "Für
    uns zeigt sich, dass die Regierung damit deutlich zeigt, dass es kein
    wirkliches Interesse an der Integration von ALG II-Empfänger gibt. Wenn dies
    so ist, darf man auch keine kostenaufwendigen Bewerbungsaktivitäten mehr
    verlangen. Wir erwarten hier eine umgehende Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales", so Martin Behrsing.
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