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    Liebe LeserInnen des BAG-SHI-Rundbrief-Extras, liebe LeserInnen des "Vorsicht!Arbeitslosengeld II" Newsletters,

     

    mit diesem Newsletter weisen wir auf ein neues Flugblatt hin, das Alg-II-Betroffene über die ab dem 1. August geltenden reduzierten Freibeträge für verfügbares Vermögen informiert und sie auffordert, ihre Ersparnisse für sich selbst sinnvoll zu nutzen. Außerdem benachrichtigen wir darüber, dass das Info-Telefon der Kampagne

    Vorsicht! Arbeitslosengeld II" ab dem 1. Juli eingestellt werden muss. Drittens möchten wir auf wichtige Informationen und einen Musterwiderspruch für unter 25-jährige Alg-II-Betroffene aufmerksam machen.

    Schließlich möchte ich mich herzlich von allen Rundbrief- und Newsletter-LeserInnen verabschieden. Wir haben nämlich einen Wechsel in der BAG-SHI-Geschäftsführung zum 1. Juli zu vermelden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle meiner Nachfolgerin Anne Ames für ihren neuen Job viel Kraft, Ausdauer und viel Erfolg wünschen.

    Viele Grüße

    Frank Jäger

    Dieser Newsletter kann wie immer unter

    http://www.bag-shi.de/info_mat/rundbrief_extra nachgelesen werden.

     

     

    Inhalt:

    I. Achtung Vermögen schützen: Leisten Sie sich jetzt noch was Schönes!

    (Die Vermögensfreibeträge im Alg II werden zum 1.8. geändert.)

    II. Einstellung des "Vorsicht!Arbeitslosengeld II"-Infotelefons

    III. Wenn Ihre Eltern für Sie finanziell aufkommen

    sollen … Widerspruch einlegen!

     

     

    I. Achtung Vermögen schützen: Leisten Sie sich jetzt noch was Schönes!

    (Dieses Flugblatt könnt Ihr auf der "Vorsicht!Arbeitslosengeld II-Seite" unter

    http://www.alg-2.info/info lesen oder als Pdf-Datei herunterladen.)

    Der 31. Juli ist Stichtag" für viele Hartz IV-Betroffene. Dann sollten sie die

    vielleicht letzte Gelegenheit nutzen, um dringend benötigte oder nützliche

    Gebrauchsgüter, Bekleidung usw. anzuschaffen. Denn ab 1. August gelten für alle

    Arbeitslosengeld II-BezieherInnen geringere Freibeträge für frei verfügbares

    Vermögen. Das bedeutet für viele, dass sie ganz aus dem Leistungsbezug

    herausfliegen, weil dann ein Teil des Sparguthabens die neuen Freibeträge

    übersteigt. Mit der Neuregelung greift die große Koalition erneut in die Taschen

    der Erwerbslosen.

    Die große Koalition verschärft das Gesetz zum Arbeitslosengeld II (Alg II)

    bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr. Die Gesetzesänderung bringt für

    Erwerbslose spürbare materielle und rechtliche Einschnitte. Die Neuregelungen

    erschweren den Zugang zum Leistungssystem, sie schärfen bereits vorhandene

    Sanktionierungs- und Kontrollinstrumente und fügen neue hinzu, und sie

    konstruieren umfassende Unterhaltspflichten, die mit dem bürgerlichen Recht

    nicht zu vereinbaren sind.

    Das bereits Anfang Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht außerdem vor,

    das frei verfügbare Vermögen, das die Alg II-BezieherInnen besitzen dürfen, von

    200 auf 150 Euro pro Lebensjahr zu reduzieren. Das wird dazu führen, dass

    weitere Tausende Bedarfsgemeinschaften erst von ihren Ersparnissen zehren

    müssen, bevor sie (wieder) einen Anspruch auf Alg II haben.

    Im Gegenzug wird der Freibetrag für das für die Altersvorsorge festgelegte

    Vermögen um 50 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht. Doch mit dem Abzug von

    50 Euro beim frei verfügbarem Vermögen auf der anderen Seite bringt die Erhöhung

    keinem Leistungsbezieher einen Vorteil. Selbst den Wenigen, die mit ihrem

    Vermögen die strengen Voraussetzungen für die Alterssicherung erfüllen, bleibt

    mit der Neuregelung kein Cent mehr fürs Alter.

    Ein Beispiel: Frauke Fuchs (50) lebt alleine und bezieht Alg II. Mit ihrem

    Sparguthaben von 10.000 Euro liegt sie gerade noch innerhalb des gesetzlich

    vorgesehenen Freibetrages. Mit dem zur Alterssicherung festgelegten Vermögen

    liegt sie weit unter dem Freibetrag, Frauke erhält sich zudem für alle Fälle mit

    viel Mühe einen kleinen Guthabenpuffer" auf dem Girokonto. Hier erlaubt das Alg

    II-Recht einen Ansparbetrag" von 700 Euro. Im Juli plant Frauke die Anschaffung

    von Küchengeräten, einem neuen Sofa, einem Fernseher und ein paar netten

    Klamotten" im Gesamtwert von 1.950 Euro. Außerdem spendet sie 50 Euro an die

    BAG-SHI. Nein, sie ist nicht größenwahnsinnig geworden. Frauke weiß, dass ihr ab

    August nur noch 8.000 Euro verfügbares Vermögen zustehen. Den Differenzbetrag

    gibt sie lieber im Juli für etwas Nützliches aus, als im August für ca. drei

    Monate den Anspruch auf Alg II zu verlieren. Sie hat Recht, denn das ist völlig

    legal und normal.

    Die Bundesregierung gibt vor, die Altersvorsorge zu fördern. Tatsächlich

    befördert mit sie mit einem billigen Taschenspielertrick Hartz IV-Betroffene aus

    dem Alg II-Bezug und raubt ihnen ihre Ersparnisse. Das sollten Sie sich nicht

    gefallen lassen. Geben Sie die Differenz zwischen altem und neuem Freibetrag

    einfach aus. Bis 31. Juli können Sie frei über diesen Vermögensanteil verfügen.

    Leisten Sie sich was Schönes, Nützliches, Kleidsames...!

    * Haben Sie noch Fragen? Suchen Sie eine unabhängige Beratungsstelle auf.

    * Geben Sie diese Information weiter, damit es nicht Ihre

    Hartz IV-GenossInnen" trifft!

    * Schließen Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen, um sich gegen die

    Unzulänglichkeiten von Hartz IV/Alg II zu wehren!

     

     

    II. Einstellung des "Vorsicht!Arbeitslosengeld II"-Infotelefons

    Liebe Informations- und Ratsuchende,

    seit dem 6. Dezember 2004 standen wir mit unserem Info-Telefon zur Verfügung. In

    vielen tausend Gesprächen haben wir uns bemüht, Ihre Fragen zu beantworten und

    Ihnen bei der Lösung von Problemen mit Arbeitslosengeld II behilflich zu sein.

    Viele von Ihnen haben uns wissen lassen, wie hilfreich die Arbeit für sie war.

    Darüber freuen wir uns.

    Leider müssen wir das Info-Telefon der Kampagne Vorsicht!Arbeitslosengeld II"

    ab dem 1. Juli 2006 zumindest vorläufig einstellen. Wir haben für die

    ehrenamtlich geleistete Arbeit keine personelle Ressource mehr. Auch die

    finanzielle Förderung der Kampagne durch die Bewegungsstiftung, die es

    ermöglichte, wenigstens eine kleine Aufwandsentschädigung für die Arbeit zu

    zahlen, ist aufgebraucht. Wir danken der Bewegungsstiftung an dieser Stelle noch

    einmal recht herzlich für Ihre Unterstützung.

    In dringenden Fällen können Sie sich ab Juli an unser BAG-SHI-Infotelefon unter

    der Nummer 069 / 27 22 08 98 wenden. Es ist dienstags und mittwochs von

    11.30-14.30 Uhr und donnerstags von 14-17 Uhr erreichbar. Carsten Senger ist

    Ihnen dann gerne bei der Suche nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe

    behilflich. Wenn Sie als Initiative oder Beratungsstelle Fragen zum

    Arbeitslosengeld II haben, können Sie sich auch an die Geschäftsführung wenden.

    Sie ist montags bis donnerstags von 10-12 Uhr und von 14-15 Uhr unter Telefon

    069 / 27 22 08 96 erreichbar.

    Neuigkeiten zum Infotelefon werden wir über diesen Newsletter und auf der

    Infotelefon-Seite veröffentlichen.

    http://www.alg-2.info/infotelefon

     

    III. Wenn Ihre Eltern für Sie finanziell aufkommen

    sollen … Widerspruch einlegen!

    Info und Musterwiderspruch für junge ALG-II-Berechtigte:

    Zahlt das Amt Ihnen nur ein gekürztes ALG II, weil das Einkommen oder Vermögen

    Ihrer Eltern angerechnet wird? Oder wurde Ihr Antrag auf ALG II ganz abgelehnt,

    weil Ihre Eltern angeblich zuviel verdienen und Sie mit versorgen sollen? Dann

    sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken und die Entscheidung des Amtes

    nicht einfach hinnehmen. (Widerspruch der Koordinierungsstelle

    Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen - KOS)

    Den Musterwiderspruch und das Infoblatt ist auf unserer Musterwiderspruchseite

    zu finden.

    http://www.alg-2.info/hilfe/widersprueche
     

    Michael Knuth
    Unterm Wulfhorn 1
    38855 Wernigerode
    Tel: 03943 557286
    Fax: 03943 6265931
    WEB: http://wa.michael-knuth.de

     

     

    OLG Dresden 21 UF 144/04 Beschluß vom 03.06.04 Wechselmodell als Elternvereinbarung

    OLG Dresden 21 UF 144/04  Beschluß vom 03.06.04 Wechselmodell als Elternvereinbarung 

    OLG Dresden:  FPR 2004 Heft 11 619  

    Wechselmodell als Elternvereinbarung 

    Die getrennt lebenden Eheleute haben einen vier- und einen sechsjährigen Sohn. Das AG hat in seinem Beschluss die Regelung eines Wechselmodells getroffen. Die Kinder sollten die erste und dritte Woche im Monat je beim Vater, die zweite und vierte Woche bei der Mutter verbringen. Die Mutter beantragte mit der Beschwerde die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich. Das OLG hat eine modifizierte Vereinbarung der Eltern über das Wechselmodell genehmigt. Das OLG ist der Ansicht, die Vereinbarung entspreche dem Kindeswohl am besten. Das Verhältnis der Kinder zu beiden Elternteilen sei sehr gut, und auch die Kinder hätten in der Anhörung bekundet, dass sie den Wechsel "in Ordnung fänden".

    BGB § 1671 II 2 Nr. 1 

    Haben sich die Eltern im Sorgerechtsverfahren auf das so genannte Wechselmodell verständigt, kommt eine entsprechende gerichtliche Entscheidung in Betracht. (Leitsatz der Redaktion) 

    Zum Sachverhalt: 

    Die Parteien leben seit Januar 2003 getrennt. Aus ihrer Ehe sind die beiden Söhne C (geb. 1997) und N (geb. 2000) hervorgegangen. Im erstinstanzlichen Verfahren haben beide Eltern die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts jeweils auf sich beantragt. Mit Beschluss vom 29. 1. 2004 hat das AG - FamG - folgende Regelung getroffen: Die Kinder halten sich in jeder ersten und dritten vollen Kalenderwoche des Monats beim Vater und in jeder zweiten und vierten vollen Kalenderwoche bei der Mutter auf, wobei die Kinder jeweils sonntags um 18.00 Uhr zum anderen Elternteil gebracht werden sollten. Jeden Mittwoch nachmittag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr sollten die Kinder bei demjenigen Elternteil verbringen, bei dem sie sich in der betreffenden Woche nicht aufhalten. 

    Gegen diesen Beschluss hat die Mutter Beschwerde eingelegt, mit der sie ihr Ziel weiter verfolgt hat, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder auf sich übertragen zu bekommen. Der Vater ist der Beschwerde entgegengetreten mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des amtsgerichtlichen Beschlusses. Beide Parteien waren sich darüber einig, dass bei der konkreten vom AG getroffenen Regelung die Kinder weitaus häufiger beim Vater als bei der Mutter sind. Insoweit war auch der Vater zu einer Korrektur des Beschlusses bereit. Im Anhörungstermin am 18. 5. 2004 haben die Eltern sodann eine Vereinbarung zu Gunsten des Wechselmodells getroffen. Der Senat hat eine entsprechende Sorgerechtsentscheidung getroffen.

    Aus den Gründen:

    II. Die Vereinbarung, mit der die Eltern für den Aufenthalt der Kinder das so genannte Wechselmodell festlegen, war zu genehmigen, da dieses im vorliegenden Fall dem Wohl der beiden vier und sechs Jahre alten Söhne am besten entspricht. 

    1. Allgemein gültige kinderpsychologische Erkenntnisse zum Wechselmodell und seinen Auswirkung auf das Kindeswohl liegen - soweit ersichtlich - nicht vor. In Ermangelung ausreichenden Datenmaterials bzw. entsprechender empirischer Studien sind konkrete Erkenntnisse wohl auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten (eine Darstellung zum Stand der Forschung findet sich bei Bausermann, Journal of Family Psychology 2002, Vol 16, S. 91-102; vgl. auch Maccoby/Mnookin, FamRZ 1995, 1). Die Diskussion erscheint stark umstritten, wird zum Teil wohl auch recht dogmatisch bzw. emotional betrachtet. 

    Es lassen sich aber folgende Vorteile eines Wechselmodells ausmachen:

    - Aufrechterhaltung enger Eltern-Kind-Beziehung zwischen den Kindern und beiden Elternteilen, das Kind erlebt den Alltag mit beiden Eltern.

    - Beide Elternteile bleiben in der Verantwortung für ihre Kinder.

    - Beide Eltern werden durch das Wechselmodell von der Mehrfachbelastung, die bei einem allein erziehenden Elternteil besteht, teilweise entlastet. 

    Gegen das Wechselmodel spricht dagegen vor allen Dingen das Risiko, dass der dauernde Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu einer dauernden Einbeziehung des Kindes in den elterlichen Konflikt führt. 

    Auch veröffentlichte Rechtsprechung zu diesem Problemkreis existiert bislang nur in geringem Umfang. Soweit ersichtlich, hat sich bislang das AG Hannover in einem Verfahren grundlegend mit dem Wechselmodell und seinen Vor- und Nachteilen gegenüber dem Residenzmodell auseinander gesetzt (FamRZ 2001, 846 im Rahmen einer einstweiligen Anordnung; JAmt 2001, 557: Beschluss zur Hauptsache in demselben Verfahren) und hat, ausgehend von der - vom Senat geteilten - Annahme, dass von einem allgemeinen entwicklungs-psychologischen Grundsatz der Erforderlichkeit eines festen Lebensmittelpunkts für die gesunde Entwicklung eines Kindes nicht ausgegangen werden kann, eine Entscheidung zu Gunsten des Wechselmodells getroffen, obwohl zwischen den Eltern noch erhebliche Konflikte bestanden. 

    In seiner Entscheidung vom 1. 10. 2001 - 16 UF 1095/01 - steht das OLG München dem Wechselmodell dagegen skeptisch gegenüber; ein solches Wechselmodell sei "nach allen Erfahrungen des Senats auf Dauer dem Kindeswohl abträglich, dies jedenfalls dann, wenn der Wechsel nicht im Interesse des Kindes praktiziert wird, sondern vorrangig dazu dient, die jeweilige Machtposition der Eltern aufrechtzuerhalten". 

    Deutlich wird aus alledem, d.h. sowohl aus der Literatur als auch aus der Rechtsprechung, dass eine gemeinsame tatsächliche Sorge, d.h. die Durchführung eines regelmäßigen Wechsels des Aufenthalts der Kinder, an die Eltern höhere Anforderungen bezüglich der Kommunikation, Kompromissbereitschaft, aber auch des Kontakts miteinander stellt als ein dauernder Aufenthalt der Kinder bei einem Elternteil mit Umgangskontakten zu dem anderen. Das Wechselmodell scheint somit "weder eine gute noch eine schlechte Lösung (zu sein), sondern ein Engagement, das unter bestimmten Bedingungen funktionieren kann" (Balloff/Walter, FamRZ 1990, 445 [450]). 

    2. Im vorliegenden Fall erscheint das Wechselmodell dem Kindeswohl am dienstlichsten zu sein. Bereits seit Trennung der Parteien haben die Kinder Kontakte zu beiden Elternteilen in ungefähr gleichem Umfang, ohne dass dies ihre Entwicklung negativ beeinflusst hätte. Aus den Stellungnahmen des Kindergartens, des Jugendamts sowie aus der Anhörung der Kinder durch den Senat ergibt sich Entgegengesetztes nicht. Bei der Anhörung haben die Kinder vielmehr durchaus bekundet, sie seien nunmehr längere Zeit bei ihrem Vater und dann bei ihrer Mutter, was sie auch in Ordnung finden. Es ließ sich allerdings eine gewisse Präferenz des Vaters heraushören, die nach Auffassung des Senats aber auch darin begründet sein mag, dass die Kinder das Haus des Vaters, in dem sie bis zum Auszug in das Haus der Großeltern großgeworden sind, als ihr Zuhause begreifen. 

    Die Bindungen der Kinder zu beiden Elternteilen sind ausgesprochen gut, ebenso wie beide Eltern ein enges Verhältnis zu den Kinder haben. Anlass, an der Erziehungsgeeignetheit eines der beiden Elternteile zu zweifeln, besteht für den Senat nicht. Beide Eltern akzeptieren grundsätzlich, dass auch der andere Elternteil wichtig für die Kinder ist. Dies wurde auch insbesondere dadurch deutlich, dass sie übereinstimmend die Auffassung vertraten, es bedürfe keiner konkreten Vereinbarung hinsichtlich der hohen Feiertage sowie der Eltern- und Kindergeburtstage, da man sich darüber auch im vorigen Jahr kurzfristig verständigt habe. Damit weisen beide Elternteile die für den regelmäßigen Wechsel in besonderem Maß erforderliche Bindungstoleranz auf. 

    Die Probleme, die im vergangen Jahr sowie auf Grund der vom AG getroffenen Regelung bestanden, realisierten sich vor allen Dingen in den Übergabesituationen; indem die Vereinbarung dahin geht, den Wechsel dadurch zu realisieren, dass die Mutter bzw. der Vater die Kinder freitags nach dem Kindergarten bzw. nach Schulschluss von der jeweiligen Kindereinrichtung abholen, werden diese Situationen deutlich entschärft. 

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität ist die Elternvereinbarung zu genehmigen. Im Rahmen der Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten hat sich der Senat davon überzeugt, dass alle für die Kinder wesentlichen Örtlichkeiten fußläufig voneinander zu erreichen sind; das Haus des Vaters, das der Großeltern mütterlicherseits, die künftige Wohnung der Mutter, der Kindergarten und die von dem älteren Sohn ab dem Sommer zu besuchende Schule liegen räumlich dicht beieinander. Auch bei dem wöchentlichen Wechsel bleibt den Kindern damit ihr übriges gewohntes Umfeld erhalten. Hinsichtlich der gegebenenfalls unterschiedlichen Erziehungsstile ist der Senat der Auffassung, dass die Kinder mit abweichenden Regeln bei Mutter bzw. Vater umgehen können, wie sie es auch bereits seit ca. einem Jahr unbeschadet zeigen. 

    Bei der Genehmigung der Elternvereinbarung ist sich der Senat bewusst, dass gegenüber der Festschreibung des Wechselmodells bei Eltern, die (noch) stark im Konflikt miteinander stehen oder bei denen sich zumindest ein Elternteil gegen dieses Modell ausspricht, deutliche Zurückhaltung geboten ist (Balloff/Walter, FamRZ 1990, 445 [454]; OLG München, Beschl. v. 1. 10. 2001 - 16 UF 1095/01). In der persönlichen Anhörung hat der Senat jedoch den Eindruck gewonnen, dass die Parteien durchaus in der Lage sind, über die Belange der Kinder miteinander zu kommunizieren. Der Senat geht auch davon aus, dass sich die auf der Paarebene derzeit noch bestehenden Konflikte zwischen den Eltern im Laufe der Zeit abschwächen werden. Diese Überzeugung wurde dabei auch dadurch bestärkt, dass die Parteien für weitere potenzielle Konfliktpunkte (Kindergeldbezug, Kindesunterhalt, Steuerklasse) zu einer Einigung fanden. 

    (Mitgeteilt von Vors. Richter am OLG D. Maunz, Dresden)

    Anm. d. Schriftltg.:

    Zum Wechselmodell s. auch Rakete-Dombek, FF 2002, 16; vgl. ferner zur Vertretungsbefugnis der Eltern im Wechselmodell OLG München, NJW-RR 2003, 1010.

     

    Michael Knuth
    WEB: http://wa.michael-knuth.de

     

     

    Rückgang der Arbeitslosenzahlen fast ausschließlich auf Ein-Euro-Jobs zurück zuführen

    http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/die_monatliche_schonrederei_des_arbeitsmarktes_ist_unertraglich.htm   

    Die monatliche Schönrederei des Arbeitsmarktes ist unerträglich
    Bonn. Zu den heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktdaten im Juni 2006 erklärt Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

    „Die Schönrederei erreicht mittlerweile die Grenze des Unerträglichen. Die Bundesagentur führt selbst aus, dass die positive Entwicklung durch Arbeitsgelegenheiten zurück zuführen sei. Es muss wohl am zu warmen Wetter und der Fußballlaune liegen, wenn Franz Müntefering meint, dass die Konjunkturdaten nach oben zeigen und der Arbeitsmarkt wächst. Einzig wächst der Profit von Managern und die Entlassungsproduktivität nimmt bei großen Konzernen zu. Wir empfehlen unseren Bundesarbeits- und Sozialminister dringen etwas Abkühlung und aus der Dunstglocke des Berliner Regierungsviertels erhaus zukommen. Ein Besuch bei den Mitarbeitern von Allianz oder Opel könnte sich lohnen, um wieder etwas mehr in der Realität zu sein“. 

    Schwere Vorwürfe wurden in Zusammenhang mit den Ein-Euro-Jobbern auch an den DFB gerichtet. Der stellvertretende Vorsitzende Rolf Hocke hatte gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland im Januar des Jahres schriftlich erklärt, dass im Rahmen der Fußball-WM ausschließlich sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen werden. „Die Realität sieht anders aus. So werden Touristenbegleiter, Fahrgastbegleiter und Straßenreinigungskräfte im Rahmen der WM als billigste Arbeitskräfte missbraucht. Dies ist ein Skandal angesichts der hohen Gewinne durch die WM. Hier zeigt sich für uns, wo die wahren Mitnahmementalitäten zu finden sind. Es sind die Profiteure dieser Arbeitsgelegenheiten, die neben den billigsten Arbeitskräften auch noch satte Zuschüsse durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten. Dies sind Gewinne, die normalerweise nur im horizontalen Gewerbe zu erzielen sind“, so Martin Behrsing.  

    Weitere Informationen und Kontakt:
    http://www.erwerbslosenforum.de

    Bild: http://www.erwerbslosenforum.de/images/stories/demo/P3180707.JPG

    Pressekontakt
    Martin Behrsing
    Schickgasse 3
    53117 Bonn
    Tel: 0228/2495594
    Mobil. 0160/99278357
    Email: redaktion@erwerbslosenforum.de

    Michael Knuth
    WEB: http://wa.michael-knuth.de

     

     

    Die neuen Arbeitsmarktzahlen

    Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 29. Juni 2006 ____________________________________________________________________________________

    Die Entwicklung am Arbeitsmarkt war im Juni erfreulich. Die Beschäftigung ist wieder auf Vorjahresniveau, die Arbeitslosigkeit sank stärker als in einem Juni üblich und die Nachfrage nach Arbeitskräften ist nach wie vor hoch", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise.

    Arbeitslosenzahl im Juni: -138.000 auf 4.397.000

    Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -383.000

    Arbeitslosenquote im Juni: -0,3 Prozentpunkte auf 10,5 Prozent

    Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im Juni um 138.000 auf 4.397.000 verringert (West: -81.000 auf 2.964.000; Ost: -57.000 auf 1.433.000). Ein Grund für diese Entwicklung ist die im Frühsommer übliche Arbeitsnachfrage in den Außenberufen. Im Vergleich zum Vorjahr gab es gab es 383.000 Arbeitslose weniger. Zum Rückgang trugen die intensivere Betreuung von Arbeitslosen und der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten bei. Somit wurde ein Teil des durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit zum Jahresbeginn 2005 wieder ausgeglichen.

    Die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl ist von Mai auf Juni um 49.000 gesunken. Damit setzt sich der deutliche Rückgang der Arbeitslosigkeit fort, auch unterstützt durch einen stärkeren Einsatz von Arbeitsgelegenheiten. Im Zeitraum Juni 2005 bis Mai 2006 war sie um monatsdurchschnittlich 29.000 gesunken.

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai saisonbereinigt um 36.000 gestiegen. Nicht saisonbereinigt nahm die Erwerbstätigkeit im Mai um 206.000 auf 38,77 Millionen zu. Gegenüber dem Vorjahr hat sie um 49.000 zugenommen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterschritt im April nicht mehr das Vorjahresniveau. Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen lag sie im April mit 26,10 Millionen praktisch auf dem Niveau des Vorjahres. Dies deutet auf das Ende des Abbaus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hin.

    Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenzahl belief sich in Deutschland für den Mai auf 3,51 Millionen, die Erwerbslosenquote auf 8,3 Prozent.

    Das Stellenangebot hat im Juni weiter kräftig zugenommen, saisonbereinigt ist es gegenüber Mai um 25.000 gestiegen. Der saisonbereinigte Anstieg beruht fast allein auf mehr Stellenangeboten am ersten Arbeitsmarkt (+23.000). Nicht saisonbereinigt gab es im Juni 581.000 Stellen, von denen 88 Prozent sofort zu besetzen waren. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der gemeldeten Stellenangebote um 142.000 zugenommen. Die ungeförderten Stellen machten im Juni 71 Prozent des gesamten Stellenangebotes aus, im Vergleich zum Vorjahr haben sie sich um 96.000 auf 414.000 erhöht. Neben den gemeldeten offenen Stellen kennt die Bundesagentur noch zusätzliche Stellen für Freiberufler und Selbstständige sowie Stellen aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter. Insgesamt waren dies im Juni 774.000 Stellen, 160.000 mehr als vor einem Jahr. Nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kennen die Agenturen für Arbeit damit gut die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellen angebots und können darauf Bewerber vermitteln teilweise aber erst nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber.

    Die Daten der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit signalisieren auch für den Juni keine Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt. Die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsplätze liegt weiter unter dem Wert des gleichen Vorjahreszeitraums, die Zahl der gemeldeten Bewerber darüber.

     

    Die Daten über nicht vermittelte Bewerber sind durch den Wechsel des Fachverfahrens in der Ausbildungsvermittlung (von COMPAS auf VerBIS) derzeit unterjährig nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Weil sich die Bearbeitungsvorgänge geändert haben – Bewerber werden länger als „nicht vermittelt" geführt – fällt die aktuelle monatliche Anzahl der noch nicht vermittelten Bewerber tendenziell höher aus als im Altverfahren. Deshalb wird für den Vorjahresvergleich der Zahl der unvermittelten Bewerber eine Schätzgröße angegeben. Die daraus ermittelte rechnerische Lücke aus nicht vermittelten Bewerbern und noch unbesetzten Ausbildungsplätzen ist um 6 Prozent größer als vor einem Jahr.

     

    Von Oktober 2005 bis Juni 2006 sind den Agenturen für Arbeit insgesamt 383.100 Ausbildungsstellen gemeldet worden, ein Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang beruht allein auf weniger betrieblichen Stellen. Noch ist unklar, ob das Gesamtangebot an Stellen tatsächlich zurückgeht oder ob der Einschaltungsgrad durch die Betriebe sinkt bzw. Stellen später gemeldet werden. Letztes könnte insofern zutreffen, weil die nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie des Deutschen Handwerkskammertages bis Mai die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge über dem Vorjahr lagen. Gleichzeitig haben 650.200 Bewerber die Berufsberatung bei der Vermittlung einer Lehrstelle eingeschaltet, 2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

    Im Juni waren 120.400 Ausbildungsplätze noch unbesetzt, 17 Prozent mehr als vor einem Jahr. Der Schätzwert für die Zahl der nicht vermittelten Bewerber liegt bei 315.000 Bewerbern, 10 Prozent mehr. Infolgedessen ist die rechnerische Differenz zwischen unbesetzten Lehrstellen und unversorgten Jugendlichen größer als vor einem Jahr (194.600; Vorjahr: 183.500). Eine Vorausschau auf das Ende des Berufsberatungsjahres lässt derzeit eine größere Lücke als Ende September 2005 befürchten. Allerdings sind hierbei mögliche mobilisierende Effekte des Ausbildungspaktes zur Bereitstellung zusätzlicher Lehrstellen nicht berücksichtigt. Auch ist schwer abzuschätzen, inwieweit die Übernahme Jugendlicher aus Einstiegsqualifizierungen in reguläre Ausbildungen den Ausbildungsmarkt entlastet.

    Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.arbeitsagentur.de > Service von A bis Z > Statistik > Statistik Gesamtangebot > Link und Dateiliste

     

    Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

     

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    Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter

    http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=219

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    Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:

    Bundesagentur für Arbeit

    Presseteam

    Regensburger Strasse 104

    D-90478 Nürnberg

    E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de

    Tel.: 0911/179-2218

    Fax: 0911/179-1487

     

    Michael Knuth
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    38855 Wernigerode
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    Rechtsanwalt von Hartz-IV-Antragstellern fühlt sich vom Kreis verleumdet

    Strafanzeige gegen Landrat

     

    MATTHIAS GABRIEL

    ORANIENBURG Während der Landrat in der Öffentlichkeit seine Verwaltung für die reibungslose Bearbeitung von Arbeitslosengeld-II-Anträgen lobt, geht er hinter den Kulissen mit Kritikern offenbar nicht zimperlich um. Im Fall des Neuruppiner Anwalts Gerd Klier, der mehrere Hartz-IV-Empfänger aus Oberhavel vertritt, hat Karl-Heinz Schröter (SPD) sich sogar bei der Brandenburgischen Rechtsanwaltskammer beschwert. "Ich möchte Sie bitten, Ihr Kammermitglied anzuhalten, sich zukünftig unwahrer Behauptungen zu enthalten und eines angemessenen Tones zu befleißigen", forderte Schröter in einem Schreiben vom 6. Januar 2006, das der MAZ vorliegt.

    Dagegen hat sich der Fachanwalt für Sozialrecht mit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen den Landrat zur Wehr gesetzt. Der Jurist fühlt sich "aufs Gröbste beleidigt", wie er begründet.

    Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Vorfall, bei dem ein Antragsteller von Kreismitarbeitern als "Sozialbetrüger" beschimpft worden sein soll. Kliers Vorgehen in diesem Fall gegen den Kreis hatte Schröter zum Anlass für die Beschwerde genommen.

    Im heutigen Kreistag steht der Fall eines weiteren von Klier vertretenen Hartz-IV-Empfängers auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils. Dessen Widerspruch gegen einen ALG II-Bescheid soll über Monate nicht beschieden worden sein. "Die Abgeordneten sollen zur Kenntnis nehmen, dass das kein Einzelfall ist", so Klier zum Sinn der dazu eingereichten Petition.

    Ob es sich dabei nicht nur um Einzelfälle handelt, interessiert auch die FDP-Kreistagsfraktion, die eine Anfrage über die Bearbeitungszeiten von ALG-II-Widersprüchen an die Verwaltung gestellt hat. Im Vorfeld des Kreistages wollte diese allerdings weder zur Bearbeitungszeit von Widersprüchen noch zu der Strafanzeige Stellung nehmen: "Kein Kommentar", so Kreissprecherin Patricia Schuster gestern.

    Der 39-jährige Klier, der für die Linkspartei-PDS in der Neuruppiner Stadtverordnetenversammlung sitzt und auch in Ostprignitz-Ruppin und der Prignitz Hartz-IV-Empfänger vertritt, will sich den Mund nicht verbieten lassen: "So werde ich im Rahmen der Rechtsordnung die Interessen der Mandanten offen vertreten und ihnen widerfahrenes Unrecht beim Namen benennen", betonte Klier gegenüber der Anwaltskammer.

     
     

    Michael Knuth
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    Tja, entweder Eingliederungsvereinbarung für Bären oder Tod durch Erschießen - Ob das auch auf Menschen übergreift??

    Der Sprecher des Bundesamtes für Naturschutz hingegen hatte für den Eigensinn des Raubtiers wenig Verständnis:
    "Es wäre besser gewesen, der Bär hätte sich vernünftig verhalten und eingegliedert", sagte er.
     
     

    Michael Knuth
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    Gegen ungebetene Hausbesuche kann man sich wehren.

    Gegen ungebetene Hausbesuche kann man sich wehren.

    Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

    Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

    Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

    Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

    - Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
    - Nötigung (§ 240 StGB)
    - falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)

    und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

    - Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
    - Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

    Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

    Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.


    Urteile:
    Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER : Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

    Letzte Aktualisierung ( 04.08.2005 )
     

    Michael Knuth
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    Hartz IV beschert Gericht viele Klagen

    Hartz IV beschert Gericht viele Klagen

    26.06.2006

    Von Karin Lüppen
    ARBEITSLOSENGELD II Die meisten Widersprüche drehen sich um den Zuschuss zur Wohnungsmiete
    Seit dem 1. Januar 2005 ist das Sozialgericht Aurich zuständig. In vielen Fällen muss schnell entschieden werden.
    Aurich - Bei mehr als jedem vierten Verfahren, das im vorigen Jahr beim Sozialgericht Aurich anhängig war, ging es um das, was gern mit dem Wort Hartz IV zusammengefasst wird, also das Arbeitslosengeld II und die alte Sozialhilfe sowie um das Asylbewerber-Leistungsgesetz. 460 Klagen deswegen seien 2005 eingegangen, sagte der Direktor des Sozialgerichts, Wilhelm Frank, auf Anfrage der OZ. Insgesamt hatte das Gericht 1654 Verfahren zu bearbeiten.

    Das Auricher Sozialgericht ist seit der Einführung des Sozialgesetzbuches III am 1. Januar 2005 für Widerspruchsverfahren dieser Art in den ostfriesischen Landkreisen und in Emden zuständig. Dies habe zu einem enormen Aktenzuwachs geführt, sagte Frank. Zudem gebe es in diesem Sachgebiet sehr viele Eilverfahren. Wenn es darum geht, ob eine Familie einen Zuschuss zur Wohnungsmiete erhält, kann sie nicht den Ausgang eines Monate währenden Verfahrens abwarten.

    Die Unterkunftskosten seien denn auch ein deutlicher Schwerpunkt. Mindestens ein Drittel der Verfahren drehten sich darum.
    Das Gesetz verlangt eine angemessene Unterkunft. Für uns geht es darum zu klären: Was ist angemessen?“, sagt Frank. Bei der Arbeitsgemeinschaft (Arge) im Landkreis Aurich werde der Mietspiegel nicht angewandt. Das Sozialgericht hat in einem Verfahren bereits entschieden, dass die Arge zukünftig den Mietspiegel anwenden muss. Doch die Arge hat dagegen Berufung eingelegt.

    Frank hofft, dass mit der Entscheidung in diesem Berufungsverfahren endlich ein Grundsatzbeschluss vorliegt. Das würde nämlich die Zahl der Widersprüche verringern.
    Bisher haben wir aber noch keine Entlastung gespürt“, sagt Frank. In diesem Jahr werde die Zahl der Verfahren wegen Hartz IV wohl eher noch höher sein. Das kann ich schon jetzt prognostizieren“, sagte der Direktor.

    Allen Verfahren liegt ein Widerspruch der Antragssteller gegen einen Leistungsbescheid der Argen oder des Zentrums für Arbeit in Leer zugrunde. Es geht dann entweder um die Höhe des Arbeitslosengeldes II oder einer anderen Unterstützung, aber auch um Rückzahlungen, die von den Empfängern verlangt werden, weil sie gegen Auflagen verstoßen haben. Die Klagen enden längst nicht immer zugunsten der Arbeitsgemeinschaften:
    Das hält sich etwa die Waage“, meint Frank. Gerade die Verfahren wegen der Unterkunftskosten würden häufig zugunsten des Klägers entschieden.

    Weil für das Sachgebiet vorher das Verwaltungsgericht Oldenburg zuständig war, hat Frank keine Vergleichszahlen. Ein Vergleich wäre ohnehin schwierig, weil das Arbeitslosengeld II völlig neu eingeführt wurde und so auch eine Reihe von Grundsatzentscheidungen erst getroffen werden müssen.


    Michael Knuth
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    Familiendrama wegen Zwangsräumung - Frau tötet Sohn und begeht Suizid

    Familiendrama wegen Zwangsräumung - Frau tötet Sohn und begeht Suizid

    München (ddp-bay). Wegen der drohenden Zwangsräumung ihrer Wohnung hat eine 39 Jahre alte Frau aus München ihr drei Jahre altes Kind getötet und sich anschließend in den Tod gestürzt. Polizeiangaben zufolge hatte sich die Frau, als am heutigen Morgen eine Gerichtsvollzieherin vor ihrer Wohnungstür stand, auf eine Balkonbrüstung im achten Stock des Anwesens gestellt. Trotz der Rettungsversuche von Polizeikräften und Feuerwehrleuten sprang die Frau wenig später vom Balkon.
    Als die Feuerwehr anschließend die Tür zur Wohnung aufbrach, fand sie den dreijährigen Sohn der Frau im Kinderzimmer tot in seinem Bett. Ersten Ermittlungen zufolge hatte die Frau ihren Sohn vermutlich schon am Sonntag getötet. Die Hintergründe der Familientragödie werden durch die Mordkommission überprüft.

    26.06.2006 Sab


    Michael Knuth
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    !!!!Sperrfrist Rede: Montag 26.06.2006 18:45 !!!

    !!!!Sperrfrist Rede: Montag 26.06.2006 18:45 !!!

    Pressemeldung sofort freigegeben.
    !!!!Sperrfrist Rede: Montag 26.06.2006 18:45 !!!
    # url:
    http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/zahlreiche_menschen_zur_doppelpack-demonstration_in_koln_und_bonn_erwartet.htm

    Zahlreiche Menschen zur Doppelpack-Demonstration in Köln und Bonn erwartet
    Inge Höger Neuling, stellv. Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Bundestag hat als Rednerin zugesagt.

    Köln. Zahlreiche Menschen aus NRW und Umgebung werden am Montagabend zur großen Demonstration gegen Sozialkahlschlag erwartet. Zur Demonstration hatte ein Bündnis aus Kölner Erwerbslosen Initiativen, das Erwerbslosen Forum Deutschland(Bonn), Attac-Köln, Vertretern der Universität Köln und Bonn und das Projekt Neue Linke (Aachen) aufgerufen. Zusätzliche Unterstützung kommt von den Erwerbslosen im DGB (Bonn, Rhein-Sieg) und den beiden Landesverbänden WASG und Linke.PDS NRW, die ebenfalls zur Teilnahme aufgerufen haben.
    Prominente Unterstützung kommt durch
    die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Bundestag Inge Höger-Neuling, die in Köln eine Rede halten wird. Für den darauf folgenden Tag wird zu einer Demonstration in Bonn, unmittelbar gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit- und Soziales aufgerufen. Unter dem Motto: Wir schießen zurück. Erwerbslose, raus aus dem Abseits!“ wollen die Veranstalter bewusst den Anlass des Achtelfinales in Köln ausnutzen, um die Bundesregierung und Landesregierung bei Ihren Plänen bei Hartz-IV und Studiengebühren zu stören und einer Weltöffentlichkeit vor zuführen.

    Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
    Mit der bundesweiten Demonstration am 3. Juni, Schluss mit den Reformen gegen uns, hatten wir angekündigt, dass diese Demonstration die Initialzündung für fortgesetzten Sozialprotest ist. Die Demonstrationen in Köln und Bonn sind ein weiterer Schritt, denn die Verschärfungen bei Hartz-IV werden wir nicht widerstandslos hinnehmen. Das jüngste Beispiel des Allianzkonzerns zeigt, wir benötigen eine alternative Sozial- und Wirtschaftspolitik. Es sind nicht die zu hohen Lohnkosten und Sozialausgaben, die zu Arbeitslosigkeit und Staatsverschuldung führen. Es sind die Profitgier und völlige Verantwortungslosigkeit der Manager, die durch die Politik unserer Regierung seit Jahren unterstütz werden“.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    nachfolgend noch ein paar Informationen und mein Redebeitrag für die Demo in Köln. Bitte den Sperrvermerk beachten!
    Während der beiden Demonstrationen am 26.06.2006 in Köln und 27.06.2006 in Bonn stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Telefonisch können Sie mich unter der Mobilnummer 0160 9927 8357 jederzeit erreichen.

    Die Demonstration am 26.06. in Köln beginnt um 18:00 auf der Domplatte. Diesmal wird der Schwerpunkt auf die Auftaktveranstlatung gelegt. Die Demonstration am Dienstag, 27.06.2006 beginnt um 10:00 in Bonn auf der Rochasstraße (ARGE Bonn) gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit- und Soziales.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Behrsing

    Bonn, 18.06.2006
    Weitere Informationen und Kontakt:
    http://www.erwerbslosenforum.de

    Pressekontakt
    Martin Behrsing
    Schickgasse 3
    53117 Bonn
    Tel: 0228/2495594
    Mobil. 0160/99278357
    Email:
    redaktion@erwerbslosenforum.de
    Redebeitrag zur Demonstration am 26.06.2006 in Köln. Wir schießen zurück. Erwerbslose, raus aus dem Abseits!
    !!!!Bitte Sperrfrist beachten!!!! Sperrfrist Montag 26.06.2006 18:45. Es gilt das gesprochene Wort!
    Liebe Freunde
    Liebe Gäste, die ihr zu Gast bei Freunden seid,
    Wir haben Gäste aus aller Welt bei uns und können heute nicht mit ihnen feiern. Heute müssen wir uns gegen sehr unfaire Gegner zur Wehr setzen. Diese Foulspieler halten sich nicht an Spielregeln und definieren sie täglich zum eigenen Zweck neu. Schiedsrichter und rote Karten sind dabei nicht zugelassen, denn dies stört den Ablauf des Falschspiels. Die große Demonstration am 3. Juni hat es deutlich gemacht, das Falschspiel darf nicht gestört werden. Der Einsatz von Schlägertruppen der Berliner Polizei gegen friedliche Demonstranten hat gezeigt, wie berechtigt der Protest gegen dieses Falschspiel ist und sich die Falschspieler gestört fühlen. Also nutzen wir jetzt jede Gelegenheit, um diese Falschspieler zu stören. Das Spiel muss abgebrochen werden und wieder faire Regeln eingeführt werden.

    Wir haben es hier mit Fouls der schlimmsten Sorte zu tun und sie übertreffen die kühnsten Vorstellungen. Was man gestern nicht für möglich hielt ist heute schon Realität. Wer hätte gestern noch gedacht, dass man bei einer Gewinnverdoppelung von 4,4 Mrd. EUR 7500 Menschen entlässt. Absurder kann es kaum sein, wenn unsere Regierung dann noch über eine Absenkung der Unternehmenssteuern nachdenkt. Damit ist sie Handlanger von hemmungslosen Profiteuren, die jede soziale Verantwortung weit von sich weisen. Die Lasten sollen andere tragen. Hoffentlich nicht mehr Allianz versichert, kann ich nur sagen.

    Nun müssen wir von diesen Profiteuren nichts anderes erwarten. Arbeitgeberpräsident Hundt macht schon seit Jahren deutlich, was er von Arbeitnehmern hält. Selbst wenn sie umsonst arbeiten würden, wäre die tägliche Mahlzeit für ihn wahrscheinlich zuviel. Viel schlimmer aber sind die Handlanger und Erfüllungsgehilfen dieser Kaste. Sie hätten es in der Hand solche Menschen in ihre Schranken zu weisen und ihnen endlich wieder die soziale Verantwortung aufzuerlegen. Aber diese Handlanger bedienen sich übler Fouls, denn sie sind ja perfekte Erfüllungsgehilfen des Modells mit Namen: Neoliberalismus. Lasst uns diese Foulspieler gewaltig stören, denn 1 ½ Jahre Hartz-IV, Einführung von Studiengebühren und weitere Massenentlassung zeigen, dass hier wieder Spielregeln eingeführt werden müssen, die nicht nur einseitig zu Gunsten der Profiteure ausgelegt werden.

    Liebe Freunde, was wollen wir uns noch alles gefallen lassen. Es ist schon wieder soweit, dass bestimmten Menschen systematisch Rechte entzogen werden und sie völlig der Willkür anderer aussetzt sind. Nicht anders kann man das bezeichnen, was wir seit Einführung von Hartz-IV und den geplanten Verschärfungen durch das Fortfolgegesetz täglich erleben. Und das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht. Gleich nach der Sommerpause soll über weitere Verschärfungen und Kürzungen nachgedacht werden. Um das ganze auf den Weg zu bringen, gehen die Fouls mittlerweile unter die Gürtellinie. Wieder besseren Wissens bedient man sich bewusst der Lügen und stellt Arbeitslose als eine Gruppe von Sozialbetrügern hin, denen es angeblich viel zu gut ginge. Kein verantwortungsvoller Mensch zeigt Volker Kauder, Günther Öttinger, Markus Söder und Stefan Müller die rote Karte. Ihre unsägliche Hetze hat die Qualität einer geistigen Brandstiftung erreicht. Hier ist der Punkt des Erträglichen überschritten. Lasst uns dafür sorgen, dass diese Falschspieler vom Platz verwiesen werden und selbst ihre menschenverachtenden Vorschläge zu spüren bekommen. Liebe Freunde, es ist im öffentlichen Interesse diese Sozialkahlschläger vom weiteren Spiel abzuhalten, denn sie richten einen nicht wieder gut zu machenden Schaden bei den Schwächsten der Gesellschaft an.

    1 ½ Jahre Hartz-IV zeigen, dass es weg muss ohne wenn und aber. Man kann daran nichts mehr verbessern sondern nur noch abschaffen. Es führt weder zu Arbeit, von der man leben kann noch hilft es Betroffenen. Es führt zu Armut, Gettoisierung, Zwangsmaßnahmen, soziale Kälte und Ausgrenzung. Hinzu kommen die tägliche Gängeleien und Drangsalierungen in den Behörden. Zwangsumzüge und die Ein-Euro-Jobber-Haltung“ der Kommunen und vieler sozialen Einrichtung. Wir erleben inzwischen einen wahren Boom von Ein-Euro-Jobs. Selbst der DFB hält sich nicht an das Versprechen, was er mir im Februar schriftlich gegeben hat, dass im Rahmen der WM nur sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen werden. Die Realität sieht anders aus. Touristenbegleiter, Fahrgastbegleiter, Straßenreiniger als Ein-Euro-Jobber im Dienst der WM. Liebe Leute dies ist ein Skandal, angesichts der riesigen Gewinne durch die WM. Hier bereichern sich Unternehmen, Kommunen und sonstige Vereine auf Kosten von Arbeitslosen und werden obendrein noch mit finanziellen Anreizen durch die Arbeitsagenturen beglückt. Es sind auf einmal Mitnahmequalitäten entstanden, wie sonst allenfalls im horizontalen Gewerbe bei Zuhältern zu sehen sind. Hier zeigt sich das wahre Gesicht der Raffkes.

    Liebe Freunde, wir müssen den Protest jetzt ausbauen und gezielt stören, denn Hartz-IV und die Einführung von Studiengebühren müssen weg. Wir dürfen keine Generalrevision zulassen, sondern müssen für einen Wandel in der Sozial- und Wirtschaftspolitik kämpfen. Dazu gehören: menschenwürdiges Grundeinkommen. Arbeitszeitverkürzung, Mindestlohn und gleiche Bildungschancen für alle. Wir haben ein jährliches Volkseinkommen von 1,7 Billionen EUR. Bei diesem unglaublichen Reichtum ist ein menschwürdiges Grundeinkommen schmerzlos machbar. Das Festhalten an neoliberalen Wirtschaftsmodellen, mit dem Versprechen, Wohlstand und Arbeit für alle hat sich als Trugschluss erwiesen. Ziel einer Wirtschaft muss es sein, Menschen von Arbeit zu befreien. Der gesellschaftliche Wert besteht nicht in der bezahlten Erwerbsarbeit, sondern muss bei kulturellen und sozialen Aufgaben angesiedelt werden. Wir haben in Europa eine so hohe Produktivität, dass überhaupt keine Notwenigkeit einer Vollbeschäftigung besteht. Es muss hier um die gerechte Teilhabe aller an diesem Reichtum gehen. Es darf nicht sein, dass ein so reiches Land, wie die Deutschland, künstlich Armut und Niedriglöhne herbeischafft, während gleichzeitig 900 EUR für Eintrittskarten zur Fußball-WM bezahlt werden können. Es gilt, dass endlich wieder die Gruppen zur gesellschaftlichen Verantwortung heranzuziehen, die sich seit Jahren davon verabschiedet haben. Ein Arbeitgeberpräsident Hundt ist erst dann akzeptabel, wenn er und seines Gleichens solidarische Verantwortung übernehmen. Ihr Geschrei nach Billiglöhnen ist betriebswirtschaftlicher Unsinn. Ein Unternehmen, was seine Mitarbeiter nur über subventionierte Löhne bezahlen (Kombilöhne) kann hat betriebswirtschaftlich seinen Unternehmenszweck verfehlt, weil es nicht rentabel arbeitet oder im kapitalistischen Sinne seine Produkte oder Dienstleistungen nicht verkaufen kann.

    Liebe Freunde, bitte helft mit, dass 2006 ein Jahr des sozialen Widerstandes und des zivilen Ungehorsam wird. Mit der bundesweiten Demonstration „“Schluss mit den Reformen gegen uns! am 3. Juni in Berlin hat es begonnen. Die Hafenarbeiter und die vielen Menschen, die gegen Bolkestein in Straßburg und Berlin demonstriert haben, die 1 Mio. Franzosen haben gezeigt, dass wir uns in Deutschland und in Europa nicht das neoliberale Modell der hemmungslosen Profitmaximierung aufzwingen lassen. Wir wollen ein Europa und ein Deutschland indem die sozialen und kulturellen Werte Antriebskräfte der Gesellschaft sind. Nutzt alle Möglichkeiten des zivilen Ungehorsams und helft mit, dass die große Koalition weiß, mit uns ist zu rechnen und es wird sehr ungemütlich für sie.

    Kommt auch bitte morgen nach Bonn und demonstriert mit uns gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit- und Soziales, wo Fouls in Gesetze vorbereitet werden.

    Wir haben jetzt die Chance, also lasst sie uns nutzen. Lasst uns gewaltig stören


    Michael Knuth
    Unterm Wulfhorn 1
    38855 Wernigerode
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    Große Koalition kürzt massiv Fördermittel




    URL dieses Artikels: http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/410476.html




    22. Jun 12:48
    Den höheren Kosten bei Hartz IV fällt ein Eckpfeiler der Reform zum Opfer:
    das Fördern. Nach Informationen der Netzeitung wurden die Mittel deutlich
    gekürzt - der Deutsche Landkreistag und die Grünen üben heftige Kritik.
    Von Marcus Gatzke
    Um die steigenden Kosten für die Arbeitsmarktreform Hartz IV in den Griff zu
    bekommen, hat die Große Koalition die Mittel für die Eingliederung von
    Langzeitarbeitslosen deutlich gekürzt. Aus der Netzeitung vorliegenden
    Dokumenten aus dem Haushaltsausschuss des Bundestages geht hervor, dass
    insgesamt 1,1 Milliarden Euro mit einem «qualifizierten Sperrvermerk»
    versehen worden sind.
    Im Klartext: Sie dürfen nicht ausgegeben werden - zumindest nicht für die
    Eingliederung von Langzeitarbeitslosen. Sie wandern in den allgemeinen
    Ausgabentopf für die Reform und werden im schlimmsten Fall allein für die
    Auszahlung des Arbeitslosengeldes (ALG) II verwandt. So kämen sie nicht der
    Förderung von Beschäftigung zu Gute. Bisher waren für das laufende Jahr
    insgesamt 6,5 Milliarden Euro für die Eingliederung von Erwerbslosen
    vorgesehen.
    «Unakzeptabel und der falsche Weg»
    Entsprechend groß ist die Kritik an der heimlichen Streichaktion der
    Regierung: «Der Grundansatz von Hartz IV besteht darin, Langzeitarbeitslose
    wieder in Arbeit zu bringen», sagte der Präsident des Deutschen
    Landkreistages (DLT), Hans Jörg Duppré, der Netzeitung.
    Es sei deshalb «inakzeptabel» und «der falsche Weg», die
    Eingliederungsmittel durch Umschichtung um ein Sechstel zu kürzen,
    kritisierte er. «Um Geld zu sparen, müssten vielmehr die
    Leistungsvoraussetzungen enger gefasst werden.» Allein durch eine
    Mittelkürzung bei der Eingliederung würde nicht mehr Menschen in Arbeit
    gebracht.
    Kritik von den Grünen
    Ähnlich äußern sich auch die Grünen: «Das Geld wird einfach zur Sanierung
    von Hartz IV verwandt», sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der
    Grünen im Bundestag, Brigitte Pothmer, der Netzeitung. «In aller Stille und
    von der Öffentlichkeit unbemerkt» habe die Regierung die Mittel zur
    Förderung reduziert, kritisierte sie.
    Gleichzeitig führe die Koalition eine verfehlte Missbrauchsdebatte. Das
    zeige, dass die Regierung «immer noch nicht verstanden hat, was zu den
    höheren Kosten bei Hartz IV geführt hat». Die Arbeitslosen würden schon
    jetzt nicht genug gefördert. «So kann man die Arbeitslosigkeit in
    Deutschland nicht reduzieren», rügte Pothmer.
    Kosten deutlich über Planung
    Die Kosten der Anfang 2005 eingeführten Arbeitsmarktreform liegen deutlich
    über den ursprünglichen Planungen. Mit dem so genannten
    Fortentwicklungsgesetz sollen im laufenden Jahr allein 1,2 bis 1,5
    Milliarden Euro eingespart werden.
    Das Gesetz sieht unter anderem einen stärkeren Datenabgleich zwischen den
    Behörden vor, um Fälle aufzudecken, in denen Arbeitslose zu Unrecht ALG II
    beziehen. Außerdem soll die Arbeitswilligkeit der Erwerbslosen durch ein
    Sofortangebot getestet werden. Der Sperrvermerk bei den
    Eingliederungsmitteln ist nicht Teil des Gesetzes, sondern wurde vom
    Haushaltsausschuss des Bundestages, der mehrheitlich mit Vertretern der
    Großen Koalition besetzt ist, beschlossen.




    MEHR IN DER NETZEITUNG
    BA zahlte knapp 36 Millionen zu viel aus
    http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/409217.html
    Biedenkopf fordert Reformen an Hartz IV
    http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/407917.html
    Austermann für weitere Kürzungen bei Hartz IV
    http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/407718.html
    Heftiger Koalitionskrach um Hartz IV
    http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/403656.html
    Müntefering sieht Koalitions-Streit gelassen
    http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/403495.html




    Michael Knuth
    Unterm Wulfhorn 1
    38855 Wernigerode
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    Sind die Diffamierungskampagnen gegen Hartz-IV-Betroffene ehrverletzend

    Sind die Diffamierungskampagnen gegen Hartz-IV-Betroffene ehrverletzend

    Sind die Diffamierungskampagnen gegen Hartz-IV-Betroffene ehrverletzende im Sinne der §§ 185ff, 193 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

    i.V.m. Art. 5 GG http://dejure.org/gesetze/GG/5.html ?

    Hier ein paar Beispiele, wie man zu einem Ergebnis kommen könnte:
    http://www.uni-leipzig.de/~oeru/SS06/VorlesungMethodik/Meinungsfreiheit.pdf


    Michael Knuth
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    Papas Passionsspiel

    Papas Passionsspiel

    Schauspieler Mathieu Carrière ließ sich ans Kreuz binden
    Der Schauspieler Mathieu Carrière hat sich am Sonnabend vor dem Bundesjustizministerium in der Mohrenstraße mehrere Minuten lang an ein Kreuz binden lassen. Damit wollte der 55-Jährige, dessen neunjährige Tochter bei ihrer Mutter in Italien lebt, für mehr Väter-Rechte beim Umgang mit Trennungskindern demonstrieren.

    Carrière wollte die nachgestellte Kreuzigungsszene in der Tradition des Passionsspieles sehen. So wie Jesus verlassen worden sei, würden heute fünf Millionen Kinder von ihren Elternteilen ausgegrenzt. Dies sei "Kindesmisshandlung". Für sein Spektakel hatte Carrière Anhänger aus der Initiative "Väteraufbruch für Kinder" gewonnen. Diese waren verkleidet als Maria Magdalena und als Römer erschienen. Carrière selbst - nur mit einem Lendenschurz bekleidet - ließ sich eine Krone aus gelben Rosen aufsetzen.

    Vor der "Kreuzigung" versetzte Serien-Schauspieler Andreas Arnstedt dem 55-Jährigen eine Spritze gegen Thrombose. "Damit das Herz bei hochgestreckten Armen nicht schlapp macht", wie Arnstedt sagte. Am Kreuz hängend rief Carrière theatralisch: "Papa, Papa, warum hast Du mich verlassen." Anschließend empfahl er, "Sex zu machen, aber keine Kinder mehr in die Welt zu setzen" - so lange bis die "barbarischen Gesetze" zum Sorgerecht geändert worden seien. Das Spektakel fand am Rande einer Demonstration von "Väteraufbruch" statt, zu der etwa 200 Menschen gekommen waren.

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nannte die Aktion "geschmacklos". Der Gesetzgeber habe bereits vieles unternommen, damit bei Trennungen Elternteile weiter Kontakt zu ihren Kindern hätten. Es sei aber noch kein Zustand erreicht, "mit dem man vollständig zufrieden sein kann." (mm.)

    Berliner Zeitung, 19.06.2006
    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/560611.html

    Kolumne:
    Peinliche Papas
    ?
    CHRISTINE DANKBAR
    fragt sich, ob manchen Vätern die Hitze zu Kopf gestiegen ist
    Der Mann ist Schauspieler und exzentrische Auftritte sind sein Markenzeichen. Doch die Aktion, mit der Mathieu Carrière am Sonnabend in erster Linie auf sich selbst aufmerksam machte, war einfach nur geschmacklos. Mit Plastikklebebändern an ein Holzkreuz gefesselt, einen Blätterkranz auf dem Kopf und nur in eine Art Windel gehüllt, setzte der zweifache Vater seine "Kreuzigung" in Szene. Und als Gipfel der Theatralik schleuderte er den Zuschauern ein pathetisches "Vater, warum hast Du mich verlassen?" entgegen. Das Leiden Jesu als Analogie zum Leiden vieler Scheidungskinder. Dümmer geht's nimmer.

    Das groteske Spektakel beendete eine Demonstration, zu der der Verein "Väteraufbruch für Kinder" aufgerufen hatte - und das ist das eigentlich Tragische. Denn bislang hat der Verein Väter bei Sorgerechtsverfahren beraten und klassische Lobbyarbeit gemacht. Alles durchaus seriös. Mit der Aktion vor dem Justizministerium aber torpediert der Verein seine eigene Arbeit. Vor Vätern, die mit bizarren Passionsspielen auf angebliche oder tatsächliche Ungerechtigkeiten aufmerksam machen, möchte man seine Kinder lieber beschützen. Und sei es nur, weil die Sprösslinge Papi im Römergewand schlicht peinlich finden.

    Ein Sorgerechtsstreit ist nicht selten eine schmutzige Schlacht, in der jedes Mittel recht ist und am Ende doch alle verlieren. Ein Verein, der in derart vermintem Gebiet für eine Seite Partei ergreift, sollte sich zweimal überlegen, mit welchen Mitteln er das tut. Auch wenn die Resonanz auf eine ganz normale Demo vermutlich geringer ist. Möchte der "Väteraufbruch" eine ernstzunehmende Lobby bleiben, sollte es ihm jetzt erst mal um Schadensbegrenzung gehen. Eine Distanzierung von der Aktion am Sonnabend wäre kein schlechter Anfang. Seite 21

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/560592.html

    Stellungnahme Väteraufbruch:

    Hallo, lieber Mathieu, hallo, liebe Mitstreiter,

    das von Dir gegebene Symbol hat etwas erreicht, nämlich bei einigen "Verantwortlichen" eine Empörung auslöste, wie sie zu Beginn der 68-er Bewegung geschah, als damals heiliger Rasen an der FU Berlin durch Betreten "entweiht" wurde. Mit heruntergelassener Hose im Gerichtssaal verdichtete sich der Protest durch Fritz Teufel und seine berühmten Worte:" Wenn es der Wahrheit dient."

    Dass das Symbol der Kreuzigung die höchste Priorität in der Geschichte des Christentums hat, ist daraus zu entnehmen, dass sich daraus die Vergebung der menschlichen Sünden ableitet. Da Du diese Symbol aus Deinem Verständnis als das wichtigste überhaupt für Deine Aktion gewählt hast, muss in den
    Zusammenhang damit gestellt werden, dass Kinder das Wichtigste im Leben eines Menschen und einer Gesellschaft sind, um die Menschheit überleben zu
    lassen. Dass dabei die eigenen und kollektiven Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, wie Ressourcen, Kapazitäten und Kompetenzen an sie weiterzugeben
    sind, ist grundgesetzlich als natürliches Elternrecht und ihnen zuvörderst obliegende Pflicht festgeschrieben. Es kann nicht abgeändert werden.

    In der Praxis sieht es jedoch anders aus: Ein Teil der Eltern wird regelmäßig bei Trennung der Eltern von den Kindern ausgegrenzt, wobei das im BGB verbriefte Umgangsrecht zur Farce der Bestaunung von niedlichen Tierchen im Zoo gleichkommt, wenn Papi bestenfalls alle zwei Wochen mal einen Besichtigungstermin zugesprochen bekommt. Das oberste deutsche Gericht hat dazu in seinem Urteil zu § 1626a BGH im Januar 2003 den Willen der Frauenverbandslobby wiedergegeben, als es weiterhin Väter entgegen der Aufforderung zur Sicherung der gleichen Rechte für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, (Art. 6 V GG) widersprach. Das oberste deutsche Gericht, das die Grundrechte seiner Bürger zu schützen hat, nimmt Partei zugunsten einer verbiesterten Kleingruppe von Frauenvertreterinnen, denen nicht anderes im Kopf ist als das Erhalten und Verwalten von überproportionierten Privilgien.

    Neben dem Symbol des Kreuzes hatten seit nahezu 5800 Jahren die Juden einen Gesetzeskatalog aus 10 Geboten. Damit kamen sie für die Führung des
    israelitischen Staates aus und haben darüber hinaus einen großen Teil des Erdkreises mit diesem Dekalog gestaltet - direkt oder indirekt - so dass wir heute im "Christlichen Abendland" leben, in dem dieser Dekalog Grundlage der bestehenden Gesetze ist, um die staatliche und private Ordnung zu regeln.
    Nach den drei Geboten, die sich als wichtigste auf die Stellung zu Gott und seiner Würde und Achtung beziehen, ist das nachfolgend wichtigste das vierte
    Gebot mit der Aufforderung Vater und Mutter zu ehren, damit es Dir (uns) gut gehe und wir lange (als Volk) leben auf Erden.

    Keine der bedeutenden Kirchen hat aufgeschrieen, als die Alleinsorge unzählige Kinder in den unseligen Stand der vaterliosen Kinder brachte. Im Gegenteil: Bis auf einige wenige Einrichtungen, wie z.B. die Bildungsstätte Bad Boll und das Männerwrk in Kassel (seit wenigen Jahren) haben alle die Alleinerziehung der Mütter abgestützt: Materiell wie ideologisch, teilweise mit massiver Gewalt gegen Väter und damit Kinder. Gleichzeitig wurde ernsthaft diskutiert, ob Gott eine Frau war, obwohl jeder, der die Bibel gelesen hat, weiß, dass Gott erst Mann und Frau geschaffen hat, es also bis zu der Erschaffung niemand gab, der diesen Unterschied definierte und benötigte - weshalb auch?!

    Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Politik: Jeder bevölkerungspolitisch Betroffene schreit nun nach neuen Kindern. Doch wo sollen sie herkommen?
    Ohne Väter keine Kinder!

    Wenn unsere Familienpolitik nicht einerseits Querschnittspolitik auf allen Ebenen wird und dabei die getrennten Familien als vollwertig mit allen Teilen einbezieht, werden, wie es in zwei Jahrtausenden immer gewesen ist, verwaiste Landstriche in Deutschland von anderen Bevölkerungsgruppen dieser Erde bevölkert werden, die besser mit diesem Kleinod umgehen können.

    Ich hoffe, dass Dein Einsatz dazu beiträgt, dass das damalige Donnerwetter über Golgatha auch ein Donnerwetter bei uns in Deutschland zumindest über den zuständigen Ministerien und Bischofsresidenzen auslöst, mit dem ein Anfang für eine neue Gleichwertigkeit der Eltern in ihrer Andersartigkeit und damit wieder eine Zukunft für unsere Kinder beginnt.

    Vielen Dank für Deinen Einsatz!

    Herzliche Grüße
    Horst Schmeil
    Bundesvorstandsmitglied des VAfK e.V.
    evangelisch getauft und konfirmiert


    Michael Knuth
    WEB: http://wa.michael-knuth.de

     


    Landkreise dringen auf weitere Einschränkungen bei Hartz IV

    Landkreise dringen auf weitere Einschränkungen bei Hartz IV

    Nun geht’s ans Eingemachte. Man soll erst sein eigenes Vermögen, vielleicht über 40 Jahre vom Munde abgespart, aufbrauchen, bevor man Leistungen der Argen erwarten kann. Interessante These, aber wie steht es dann mit der Altersversorgung? Mal abgesehen davon, dass die meisten Hilfebedürftigen gar kein eigenes Vermögen haben, sieht es hier doch stark nach einer Kostenverschiebung in Richtung Rentenkassen aus, welche sowieso leer sind.

    Wie man behandelt wird, wenn man tatsächlich kein eigenes Vermögen hat, bekomme ich täglich hier zu spüren, ich bin gespannt, was bei meinem morgigen Termin bei der Koba wieder besprochen werden soll.


    Nutzen Sie den folgenden Link, um den Artikel zu lesen!
    http://www.volksstimme.de/vsm/startseite/kurzmeldungen/?em_cnt=108554

    KoBa zahlt die Kosten nicht

    KoBa zahlt die Kosten nicht

    Hallo, liebe Leser,

    Heute habe ich wieder Neues von der Koba zu berichten. Unter http://michael-knuth.blogspot.com/2006/05/koba-wernigerode-der-beschiss-mit-den.html hatte ich euch mitgeteilt, dass man mich gern zu meinen Kostenerstattungswünschen zu hören gedenke, die habe ich dann auch getan und mit obigen Artikel hier eingestellt. Prompt kam diese Woche unten stehende Antwort:

    LANDKREIS WERNIGERODE
    WERNIGERODE
    Eigenbetrieb Kommunale
    Beschäftigungsagentur

    Postfach 10 1361
    38843 Wernigerode


    Herrn
    Michael Knuth
    Unterm Wulfhorn 1
    38855 Wernigerode


    Ihre Kostenerstattungsanträge vom

    - 07.11.05 über einen Betrag von 442,53€ im Rahmen des Gerichtsverfahren 5 28 AS 353105
    - 29.11.05 über einen Betrag von 104,89€ im Rahmen des Gerichtsverfahren 5 28 AS 543105 ER


    Sehr geehrter Herr Knuth,


    Ihrem Kostenantrag vom 07.11.05 im Gerichtsverfahren S 28 AS 353/05 gebe ich in Höhe von
    0,35€ statt. Dem Kostenantrag vom 29.11.05 im Gerichtsverfahren 5 28 AS 543/05 gebe ich in Höhe von 1,10€ statt. Im Übrigen weise ich die Anträge als unbegründet zurück.


    Nach dem Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg vom 28.10.05, in welchem die Antragsgegnerin zur Erstattung Ihrer auBergerichtlichen Kosten im Verfahren 5 28 AS 353/05 zu 1/4 verurteilt worden war, stellten Sie mit Schreiben vom 07.11.05 einen Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 442,53€ (allerdings ohne Benennung des Adressaten).


    Erstattungsfähig sind nach § 193 SGG die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser hiernach selbst zu tragen.
    Zu den Kosten gehören daher lediglich die zweckentsprechenden Kosten, die Sie aufwenden mussten um den
    konkreten Rechtsstreit zu führen.


    1)
    Bezogen auf Ihren Antrag vom 07.11.05 in Höhe von 442,53€ im Gerichtsverfahren S28 AS 353/05 müsste es sich daher um die notwendigen Kosten für die Fortführung der Feststellungsklage zur Angemessenheit der Unterkunftskosten ab 01.01.06 handeln. Nach eingehender Prüfung können aus der vorgelegten Rechnung vom 07.11.05 lediglich die geltend gemachte Position 9 Faxkosten vom 10.07.05 in Höhe von 0,21 €‚ die Position 12 Faxkosten vom 15.08.05 in Höhe von 0,07€ sowie die Position 16 allerdings nur in Höhe von 0,55€ sowie Position 19 in Höhe von 0,55€ als begründet anerkannt werden. Hieraus ergibt sich ein Erstattungsbetrag von 1,38€. Von diesem sind nach dem Urteil ¼, d.h. 0,35 € erstattungsfähig.


    Dies wird wie folgt begründet:

    Die Positionen 1 und 2 sind nicht nachvollziehbar, weder dem Grunde hinsichtlich der Notwendigkeit nach, noch der Höhe nach und können daher nicht anerkannt werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nur notwendige Kosten erstattungsfähig sind und jeder Beteiligte daher gehalten ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Positionen 3—8 sowie 10— 12 sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.


    Streitgegenstand des kostenpflichtigen Klageverfahrens und der ausgeurteilten Kostenentscheidung war lediglich die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten. Hier ist am 07.07.05 das von Ihnen angefochtenen Schreiben zur Angemessenheit der Unterkunftskosten, insbesondere mit dem Hinweis, dass ab 01.01.06 nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden, ergangen. Unter anderem hinsichtlich dieses Schreibens erhoben Sie am 18.07.05 Klage beim Sozialgericht Magdeburg. Die oben genannten Positionen beziehen sich jedoch auf Zeiträume vor dem 07.07.05, so dass es sich nicht um zweckentsprechende Aufwendungen hinsichtlich der Unterkunftskosten ab 01.01 .06, welche Ihnen erstmalig am 07.07.05 mitgeteilt worden sind, handeln kann.


    Die Position 9 ist erstattungsfähig, da Sie hiermit auf das Schreiben vom 07.07.05 Stellung genommen haben.
    Bei der Position 13 handelt es sich um Kosten für das Widerspruchsschreiben gegen den Folgebescheid vom 07.07.05 den Zeitraum 07/05 — 12/05 betreffend. Für diesen hatte das Schreiben vom 07.07.05, welches eine Mitteilung für den Zeitraum ab 01.01.06 enthielt, keine Relevanz. Da die Kosten nicht für die konkrete Rechtsverfolgung der KdU ab 01.01.06 relevant waren, liegt auch keine Erstattungsfähigkeit vor.


    Gleiches gilt für die nachfolgenden Positionen:


    14 und 15- da nicht als Faxschreiben in der Akte und nicht zuordenbar. 16,17,18- betrifft Anhörung zur Rücknahme, keine Relevanz fürs vorliegende Klageverfahren KdU. Bei den Positionen 19 und 20 handelt es sich um das 183-seitige Faxschreiben der Klage, welches Sie vorab mit Bitte um Weiterleitung an das Sozialgericht an die KoBa gefaxt hatten. Die Klage, allerdings von 6 Seiten, alles andere war, da das Sozialgericht sowieso die Akte erhält und von Amts wegen ermittelt, nicht notwendig zur Klageerhebung im Verhältnis zum Kostenaufwand, wurde durch die KoBa an das Sozialgericht weitergeleitet.

    Die Kosten für die Übersendung der Klage von der KoBa zum Sozialgericht hat also die KoBa getragen. Unter Berücksichtigung Ihres Klageschreibens an die KoBa ‚ wäre allenfalls ein Betrag für ein normales Schreiben, d.h. 0,55 € (Postgebühr) erstattungsfähig gewesen. Andere notwendige Kosten wurden insoweit nicht dargelegt oder nachgewiesen.


    Die Position 20 ist nicht nachvollziehbar und dürfte, soweit es die Klage betrifft, mit der Position 19 abgegolten sein.


    Die Geltendmachung des Arbeitsaufwandes von 20 Stunden ist dem Grund und der Höhe nach nicht nachvollziehbar. Es kann von jedem Bürger erwartet werden, dass er einen gewissen Zeitaufwand für die Geltendmachung seiner Ansprüche aufwendet. Eine Rechtsgrundlage ist zudem nicht ersichtlich.

    Außerdem hält sich der festgestellte notwendige Arbeitsaufwand, welcher bisher lediglich darin bestanden hätte eine kurze formlose Klage zu formulieren (Amtsermittlungsgrundsatz, Gericht) sowie kurz auf eine Anhörung zu reagieren, in zumutbaren Grenzen.

    Es steht Ihnen natürlich frei, selbst zu entscheiden, welchen Aufwand Sie betreiben möchten. Dieser ist jedoch, soweit er die Notwendigkeit im Sinne des § 193 SGG überschreitet, auch von Ihnen selbst zu tragen.


    Auch die nachfolgenden Positionen der Seite 2 des Kostenerstattungsantrags vom 07.11.05 haben keine Relevanz für die vorliegende Rechtsverfolgung/ -verteidigung:


    1- unbegründeter Kostenerstattungsantrag vom 27.07.05 (siehe Ablehnung vom 28.07.05 sowie Widerspruchsbescheid)
    2- betrifft das Widerspruchsverfahren W 1241/05 Bescheid vom 07.07.05 (hier keine Relevanz)
    3- Beschwerde gegen eine Mitarbeiterin ‚ nicht das Verfahren betreffend
    4- Nicht in den Unterlagen/Akte, daher nicht nachvollziehbar
    5- Widerspruch gegen den Rücknahmebescheid Zeitraum 01-05/-05 (keine Relevanz für Klage)
    6- Begründung des eben gen. Widerspruchs, keine Relevanz für Klage
    7- Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenerstattung vom 27.07.05, keine Relevanz
    8- Beschwerde gegen Mitarbeiter, nicht obige Klage betreffend
    9- Nicht notwendige Übersendung des Gerichtsprotokolls, da die KoBa selbst einen Vertreter in der Verhandlung hatte und zudem dieses Protokoll vom Gericht erhält
    10- Wie eben, nicht notwendigen Übersendung des Beschlusses zur Aufhebung der Beiladung
    11- Mahnung Kostenrechnung vom 27.07.05, keine Relevanz für das vorliegende Verfahren.


    Die Position 12 in Höhe von 0,07 € ist erstattungsfähig, da hier, wie vom Gericht gefordert, die Zimmergrößen angegeben worden sind.
    Nicht erstattungsfähige Positionen:


    13- zweite Mahnung zum Kostenerstattungsantrag vom 27.07.05, keine Relevanz für vorliegendes Klageverfahren
    14- dritte Mahnung, wie eben
    15- Anderungsmitteilung der Scheidung, keine Relevanz für das vorliegende Klageverfahren.


    Die Position 16 in Höhe von 4,57€ ist ebenfalls in dieser Höhe nicht erstattungsfähig. Es handelt sich um eine Stellungnahme mehrere Verfahren betreffend, u.a. auch das Verfahren S 28 AS 543/05 ER, welches eine separate Kostenerstattungsentscheidung erhält.

    Da es sich daneben um eine reine Stellungnahme im obigen Verfahren handelt, wären auch, mangels Darlegung/ Nachweis anderer notwendiger Kosten, die Postkosten von 0,55 € ausreichend gewesen.


    Die Positionen 17 und 18 sind weder dem Grund hinsichtlich Notwendigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlichen Verhaltens sowie weder der Höhe nach nachvollziehbar und daher nicht erstattungsfähig.


    Hinsichtlich der Positionen 19 und 22 (Arbeitsaufwand) verweise ich auf die Begründung zur obigen Position 21.

    Auch hier liegt keine Erstattungsfähigkeit vor. Die Positionen 20 und 21 betreffen das Verfahren S 28 AS 543/05 ER, da es sich um Stellungnahmen diesbezüglich handelt, sind diese daher auch in dem dortigen Kostenerstattungsverfahren zu prüfen und zu bescheiden. Für das vorliegende Verfahren haben sie keine Relevanz und sind damit nicht erstattungsfähig.


    Die Positionen 20/21/22 Fax SG Magdeburg / Faxversand sind weder dem Grund noch der Höhe nach nachvollziehbar und daher ebenfalls nicht erstattungsfähig.


    Auch das unter 23 angegebene Telefonat mit dem Sozialgericht kann hinsichtlich der Notwendigkeit schon dem Grund nach sowie auch der Höhe nach nicht nachgeprüft werden und ist daher ebenfalls nicht erstattungsfähig.
    Gleiches gilt für die geltend gemachten Spesen. Notwendige Aufwendungen für den Gerichtstermin konnten Sie noch im Gericht gegenüber der Staatskasse geltend machen. Diese Position ist daher ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ihre Darlegung in der Anhörung, dass sie auch essen und trinken mussten und dass hierfür zwingend ein Gaststättenbesuch notwendig war, vermag einen etwaigen Anspruch wohl kaum zu begründen. Zunächst hat die Verhandlung lediglich 30 — 45 min gedauert. Zudem sind Sie gehalten die Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Sie hätten sich daher Essen und Trinken, welches bereits durch die Regelleistung abgedeckt und nicht separat erstattungsfähig ist, mitnehmen können. Denn verpflegen mussten Sie sich an dem Tag in jedem Fall, egal an welchem Ort Sie sich aufhalten. Hier war kein zusätzlicher Aufwand erforderlich.


    Des weiteren weise ich darauf hin, dass die Legitimation der Geltendmachung von Mehrwertsteuer ebenfalls nicht nachvollziehbar ist. Insoweit wäre die KoBa gehalten, eine Prüfung durch das Finanzamt Wernigerode vornehmen zu lassen.


    2)
    Zu Ihrem Kostenerstattungsantrag vom 29.11.05 in Höhe von 104,89€ zum Gerichtsbeschluss im Verfahren 5 28 AS 543/05 ER bleibt folgendes mitzuteilen.

    Dieses Verfahren betrifft allein die Entscheidung, dass der Widerspruch vom 01.08.05 gegen den Rücknahme — und Erstattungsbescheid vom 01.08.05 aufschiebende Wirkung hat, was mit Beschluss vom 27.10.05 gerichtlich festgestellt worden ist.


    Erstattungsfähig sind, wie bereits dargelegt, nach § 193 SGG die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser hiernach selbst zu tragen.


    Zu den Kosten gehören daher auch hier lediglich die zweckentsprechenden Kosten, die Sie aufwenden mussten, um den
    konkreten Rechtsstreit zu führen.


    Die dargelegten Faxkosten sind dem Grund und der Höhe nach nicht nachvollziehbar. Ihrerseits erfolgte lediglich die Antragstellung bei Gericht, welche Postkosten von 0,55 € verursacht hätten. Auch für die Stellungnahme am 20.10.05 wären lediglich 0,55 € anzusetzen gewesen.
    Hieraus ergibt sich für diesen Erstattungsantrag ein begründeter Betrag von 1,10 €. Im Übrigen wäre der Antrag als unbegründet zurückzuweisen.
    Hinsichtlich der Arbeitszeit verweise ich auf das oben dargelegte. Des weiteren haben in diesem Verfahren keine Gerichtstermine stattgefunden.

    Die Gerichtstermine betrafen ausschließlich das Verfahren S 28 AS 353/05.
    Der Beschluss in diesem Verfahren wurde vom Richter lediglich in der
    mündlichen Verhandlung zum obigen Verfahren überreicht zwecks Einsparung von Übersendungskosten. Eine Erstattungsfähigkeit ist daher nicht gegeben.


    Auch die in der E-mail vom 22.05.06 diesbezüglich dargelegten Kosten der Druck- ‚ Telefonpauschale und Schreibkosten von 60,00 € sind nicht nachvollziehbar.


    Für die Geltendmachung der Mehrwertsteuer gilt ebenfalls oben dargelegtes.


    Ihr Kostenerstattungsantrag vom 07.11.05 5 28 AS 353/05 war daher in Höhe von 0,35€ sowie der Kostenerstattungsantrag vom 29.11.05 S 28 AS 543/05 in Höhe von 1,10 € begründet. Im Übrigen waren die Anträge als unbegründet zurückzuweisen.


    Der Erstattungsbetrag von 1,45€ wird mit Ihren laufenden Leistungen ausgezahlt.


    Rechtsbehelfsbelehrung


    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter der Anschrift Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode, Kurtsstr. 13, 38855 Wernigerode einzulegen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Langer


    Michael Knuth
    Unterm Wulfhorn 1
    38855 Wernigerode
    Tel: 03943 557286
    Fax: 03943 6265931
    WEB: http://wa.michael-knuth.de

     


    Gewaltsam gegen Hartz-IV Empfänger vorgegangen

    Gewaltsam gegen Hartz-IV Empfänger vorgegangen

    Pressemeldung: 05.06.2006
    Die Meldung und Fotos (freie Verwendung) finden Sie unter:
    http://www.protest2006.de/presse/presseerklarungen/gewaltsam_gegen_hartz-iv_empfanger_vorgegangen.html
    Gewaltsam gegen Hartz-IV Empfänger vorgegangen
    Schwere Vorwürfe an den Berliner Innensenator Erhard Körting (SPD)
    Unter dem Motto: Schluss mit den Reformen gegen uns“ demonstrierten am 3. Juni ca. 20.000 Menschen aus der ganzen Bundesrepublik in Berlin, um gegen die Sozial- und Wirtschaftspolitik ihren Unmut auszudrücken. Dazu hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaftsgliederungen von ver.di, IG-Metall, ATTAC-Deutschland, Friedens- und Migratnenorganisationen, Studentenorganisationen gegen Studiengebühren, sowie fast allen Erwerbsloseninitiativen aufgerufen. Im Verlauf der Demonstration kam es zu gewaltsamen Übergriffen der Polizei gegenüber Demonstranten, bei denen es mehrere Verletzte auf Seiten der Demonstranten gegeben hat. An Berlins Innensenator Erhard Körting (SPD) wurden schwere Vorwürfe gerichtet, da es keinen Anlass gab, der solche unverhältnismäßige Eskalation rechtfertigte. Erstmalig wurden damit Hartz-IV Empfängern gezeigt, wie sehr ihre Proteste stören. Es wurde angekündigt, dass sich der Protest und zivile Ungehorsam jetzt erst recht ausgeweitet wird. So soll am 26.06, aus Anlass des Achtelfinale in Köln eine größere Montagsdemonstration mit Teilnehmern aus vielen Städten in NRW stattfinden

    Viele - vor allen ältere Demonstrationsteilnehmer konnten die Bilder, die sich vor ihren Augen während der Demonstration und auf der Abschlusskundgebung vor dem Roten Rathaus abspielten kaum fassen. Die friedlich begonnene Demonstration wurde von gewaltsamen Szenen durch Einsatzkommandos der Polizei überschattet, bei der es mehrere Verletzte auf Seiten der Demonstranten gegeben hatte. Die Veranstalter der Demonstration sprachen davon, dass von Seiten der Polizei die Demonstration von Anfang massiv gestört wurde, indem die Teile der Demo durch Polizeiblockaden abgeschnitten worden und der Zug immer wieder gewaltsam gestoppt wurde. Im weiteren Verlauf der Demonstration kam es dann dazu, dass die Einsatzgruppen mit Schlagstöcken losgingen, die Seitentransparente trugen. Dabei wurde nach vielfältigen Zeugenaussagen wahllos auf ältere und jüngere Demoteilnehmer eingeschlagen. Diese Aussagen wurden inzwischen durch Journalisten bestätigt, die diese Vorfälle beobachten konnten. Auch zur Abschlusskundgebung rückten Einsatzkräfte auf dem Platz vor dem Roten Rathaus vor und lieferten sich zum Teil regelrechte Prügelszenen mit Demonstranten. Erst durch die scharfen Aufforderungen der Demoveranstalter und der gezeigten Entschlossenheit gegen diese Form des Übergriffes vorzugehen, rückten die Einsatzkräfte dann ab.

    Wir fordern den Berliner Innensenator Erhard Körting (SPD) auf, Stellung zu diesen Vorfällen zu beziehen. Hier wurde nicht mehr die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt und es gab keinen Anlass, der diese Aktionen auch nur im Geringsten rechtfertigte. Wenn dies jetzt die neue Linie ist, wie gegenüber friedlichen Hartz-IV Demonstranten vorgegangen wird müssen sich die Verantwortlichen nicht wundern, wenn zukünftig zu ähnlichen Mitteln von Seiten der Betroffenen gegriffen wird. Die verbalen Attacken maßgeblicher Unionspolitiker gegenüber Arbeitslosen wurden nun durch gewaltsame Attacken durch die Staatsgewalt ausgeweitet. Die Abgeordneten der Berliner Linkspartei sollte dringend hierzu Stellung beziehen, schließlich hat bundesweit die Linkspartei zu diesen Protest aufgerufen, der durch das Verhalten der Berliner Polizei und dessen obersten Dienstherren so Ausgang gefunden hat“, so Martin Behrsing, Pressesprecher der Demonstration und Erwerbslosen Forum Deutschland.

    Einig waren sich die Veranstalter, dass der Protest nur der Anfang war und man die Aktionsformen intensivieren wird. Der nächste Anlass soll das Achtelfinale in Köln sein, an dem die vielen Montagsdemos aus NRW dann gemeinsam in Köln mit den Studenten auf der Kölnerdomplatte zurück schießen“ wollen. Unter dem Motto: Arbeitslose raus aus dem Abseits, jetzt wird zurück geschossen“ soll die Welt zu Gast bei Arbeitslosen begrüßt werden, denn eins ist sicher Die versprochenen Arbeitsplätze durch Arbeitsagentur und DFB hat es in diesem Ausmaß nicht gegeben.

    Weitere Informationen und Kontakt:
    www.protest2006.de

    Pressekontakt
    Martin Behrsing
    Schickgasse 3
    53117 Bonn
    Tel: 0228/2495594
    Mobil. 0160/99278357
    Email:
    presse@protest2006.de


    Michael Knuth
    WEB: http://wa.michael-knuth.de

     


    Frau Merkel, das wird Folgen haben - 04.06.2006

    Frau Merkel, das wird Folgen haben - 04.06.2006

    Heute morgen habe ich noch einmal einen ergänzenden Beitrag aus einem anderen Forum, die Webadresse dieses Forums steht ganz unten in diesem Beitrag.

    MK(WA)

    Liebe Mitglieder

    Ich habe heute einige Beiträge über die Demo am 03.06.2005 gelesen: Pressemeldungen und Forenbeiträge! Nun ja, die "Presse" kann man "zu solchen Themen" vergessen: Gefälligkeitsjounalismus!

    Den nachfolgenden Beitrag finde ich besonders erwähnenswert - er ist mit bebender Stimme geschrieben und endet mit einer Mahnung!


    Viele Grüße
    Admin


    auszugsweise:

    Protest 2006......

    Blauer Himmel, strahlende Morgensonne..... gutgelaunt, erwartungsvoll und mit bestimmten Hoffnungen fuhr ich nach Berlin. Mit bösen Gewissheiten, wichtigen Erkenntnissen und dunklen Vorahnungen bin ich nun wieder zu Hause.

    Meine wichtigste positive Erkenntnis vielleicht: die Solidarität lebt! http://www.ahfd.org/demoberlin2006/IM000556.jpg
    .....
    .....
    .....
    Wo waren die Schutzschilder, die sonst gegen Steine schützen, Herr Polizeipräsident? Sie fehlten aus gutem Grund: mit Gegenwehr wurde nicht gerechnet. Nein, diese Trupps waren auf Angriff getrimmt und entsprechend gerüstet, kleine taktische Stosstrupps, die für die Eskalation des Protestes sorgen sollten. Wer gab hierzu den Befehl?

    Sehr geehrte Frau Merkel: das wird Folgen haben! Wir haben gehört und erlebt, dass Sie zur „Jagd auf uns geblasen“ haben.

    Die Rechnung ging jedoch nicht auf. Der letzte Skinhelm-Trupp wurde umzingelt und mit solidarischen und unüberhörbaren Sprechchören „haut ab“.... „haut ab“.... „haut ab“ über ein zartes frisches Rosenbeet ins Abseits „gebrüllt“. Dort standen sie dann etwas ratlos und vielleicht auch etwas ängstlich noch eine Weile herum und „verpissten“ sich schließlich in den „Weiten des Alexanderplatzes“.

    Ich hatte Angst und habe sie immer noch.


    Der ganze Beitrag: http://forum.ahfd.org/showpost.php?p=142099&postcount=16



    mehr http://www.widerspruch-und-klage.de/board.php?boardid=374&sid=5237c3ac31a08f6ad9d62a5969c4fe73



    Michael Knuth
    WEB: http://wa.michael-knuth.de

     


    Meine Eindrücke von der Demo gegen Sozialabbau am 03. Juni 2006-06-04

    Meine Eindrücke von der Demo gegen Sozialabbau am 03. Juni 2006-06-04

    Heute will ich nun einmal meine Eindrücke von der Demo in Berlin schildern. Erst heute, denn erst heute kann ich das Geschehene und Erlebte erst so richtig verkraften und aufarbeiten.

    Was den Bürgern von den staatlichen Nachrichtensendern, Zeitungen und Webauftritten am diesem Tag danach aufgetischt worden ist, lässt jeden Leser vermuten, dass ein Ringelpietz mit Anfassen stattgefunden hätte.

    Die Wahrheit ist, dass ich zum ersten Mal erleben musste, mit welcher Grausamkeit die Regierung Merkel mit ihrem Vasallen Müntefering ihre Macht in Form ihres Polizeiapparates gegen ihr eigenes Volk ausspielt, das Volk, was ihr vertraut und bei der Wahl seine Stimme gegeben hatte.

    Selbst mein Stiefsohn Kevin, der aus einem Neubauviertel in Halberstadt schon einiges gewohnt war, war sehr geschockt, zu welchen Brutalitäten die Berliner Polizei sich hat hinreißen lassen, er hat nicht in den Schlaf finden können, musste mit seiner Mutter telefonieren und wir als Eltern gerieten in schwere Erklärungsnöte.

    Er ist ja nun schon 12 Jahre, kann sehr selbstständig denken und wird sich bei Zeiten ein eigenes Bild von dieser Politik machen können oder müssen, wie ergeht es aber den Eltern von den jüngeren Kindern, die sich im Demonstrationszug befanden.

    Aber fangen wir von vorn an. Die Fahrt nach Berlin wurde uns vom DGB in Halberstadt finanziert, in Wernigerode hatte ich niemanden erreicht, bei Attac konnte ich nicht nachfragen, dort ging nicht einmal jemand an das Handy, obwohl zwei Nummern auf deren Webseite angegeben waren.

    Am Bahnhof Magdeburg hatte der Zug nach Berlin 20 Minuten Verspätung und die Gewerkschafter fingen an zu Philosophieren – Ein Gewerkschafter erzählte von einem Gespräch mit einem alten Halberstädter Juden, welches er vor geraumer Zeit einmal geführt hatte:

    Thema war, dass man eine Begründung suchte, wie es aus Sicht der Juden zum Holocaust kommen konnte. Der alte Halberstädter hatte dazu folgende These:

    Als Hitler an die Macht kam, sperrte er zuerst die Kommunisten ein, die Juden sagten, wir sind keine Kommunisten und haben mit der Sache nichts zu tun, sie geht uns nichts an, uns wird nichts passieren. Dann sperrte man die Sozialdemokraten ein, die Juden sagten sich, wir sind keine Sozialdemokraten, was geht uns das an, uns kann nichts passieren.

    Dann sperrte man die Gewerkschafter ein, was ging die Juden die Gewerkschaft an, ihnen konnte nichts passieren…

    Als man dann begann, die Juden zu vernichten, war niemand mehr da, der hätte Widerstand leisten können.

    Wir waren ca. 11.45 Uhr in Berlin – Alexanderplatz. Das erste, was mein Junge von Berlin beim Verlassen des Bahnhofes zu sehen bekam, waren zwei Mannschaftswagen der Polizei und ein Volltrunkener, der aus der gegenüberliegenden Szenekneipe gestürzt kam und lauthals gegen die blaue Farbe eines Mannschaftswagens demonstriert hatte.

    „Polizeiwagen haben grün zu sein“ – das war sein Demonstrationsslogan an diesem doch für uns geschichtsträchtigen Tage. Wir hatten uns dann erst einmal getrennt, ich war mit Kevin in den Stadtpassagen und habe mich einmal informiert, wie die Preise so in Berlin sind. Pinkeln kostete 0,30 Euro statt 0,80 Euro im Bahnhof Alexanderplatz. Der Klomensch war super aufgelegt, auch er witterte im Vorfeld der Demonstration das Geschäft seines Lebens – ich machte ihn noch fröhlicher, als ich ihm mitgeteilt hatte, dass die Demonstranten ihn heute vielleicht zum Millionär pissen werden.

    Wir sind dann erst einmal zum Roten Rathaus gepilgert, um zu sehen, ob schon Leute aus Sachsen – Anhalt da waren und wir auch eventuell mal eine preisgünstige Mahlzeit an einer der vielen Futterluken erstehen konnten. Wir kamen dann an eine Grillbude, die preisgünstig Currywurst anbot. Vor uns war ein junger Mann, der auch solch eine Currywurst aß und sich mit einer Frau unterhielt. Eigentlich wollte ich die beiden nur verjagen, um an diese Theke zu kommen (Hunger lässt einen manchmal auch recht gewalttätig werden), sagte den beiden, dass ich eben mit dem Zug aus Magdeburg eingelaufen wäre und daher mit meinem Kinde einen sehr großen Hunger nach einer Currywurst habe.

    Sofort kam von der Frau die Frage, ob wir vielleicht auch Leute von Contra – Sozialabbau im Zuge gesehen hätte, so kamen wir in ein Blitzgespräch, ich erzählte von dieser Zeitung, welche die Dame, wie auch deren Mann, wie man mir dann mitteilte. Ich sagte, dass wir mit den Gewerkschaftern aus Halberstadt gekommen seien.

    Die Dame bezahlte so einfach unsere Currywurst, wollte sogar noch Getränke spendieren, aber wir wollten nicht nassauern und deckten uns schon in Wernigerode ein. Beim Essen stellte sich dann heraus dass es sich bei der Dame um Frau Elke Reinke ( http://www.bundestag.de/mdb/bio/R/reinkel0.html) handelte, sie ist Mitglied des Bundestages der Linkenfraktion.

    Es passiert ja nun nicht alle Tage, dass sich ein Mitglied des Bundestages als Teilnehmer an einer Demonstration bei seinen potentiellen Wählern befindet, völlig normal, nicht so überheblich wie unsere Führungsspitze – eben als Mensch, so wie sie ist.

    Wir waren ja den über die ganze Demonstration an ihrer Seite – und ich muss sagen, ich konnte die erste Bundestagsabgeordnete erleben, die an der Verwirklichung ihrer Wahlversprechen wirklich arbeitet – diese Frau hatte Feuer, es war uns eine Ehre, an ihrer Seite zu marschieren.

    Kurz vor 13.00 Uhr kamen dann auch ihre Wähler von Contra Sozialabbau Aschersleben, ich kannte aus die Führung schon aus Zeiten der Montagsdemonstrationen, wir beide, wie auch später unsere Gewerkschafter schlossen sich der Truppe an. Gegen 14.00 Uhr, nachdem die ersten Redner geendet hatten, sollte sich der Demonstrationszug dann endlich in Bewegung setzen, hier erschien dann auch der erste Bericht der Tagesschau der ARD in den Medien (http://miknuth.blogspot.com/2006/06/demonstration-gegen-sozialabbau-und.html), um dann kurze Zeit Später wieder zu stoppen.

    Da wir uns weiter hinten im Zug befanden, erfuhr ich erst aus dem Medien, was eigentlich geschehen war. Die Berichterstattung der Linkszeitung war dann auch dementsprechend erschütternd (http://miknuth.blogspot.com/2006/06/tausende-bei-demo-in-berlin-polizei.html). Welch Angst die Regierung schon allein vor dem geschriebenen Wort hatte, verdeutlichte der Spiegel in seinem Artikel, als man schrieb, dass die Polizei mit Schlagstöcken gegen Transparente vorging (http://miknuth.blogspot.com/2006/06/tausende-bei-demo-in-berlin-polizei.html).

    Man berief sich hier von Seiten der Polizei auf Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch zusammengebundene Transparente – eine Farce, denn im entsprechenden Artikel im Grundgesetz steht es nicht, dass man Transparent nicht zusammenbinden darf, noch, dass es überhaupt verboten ist, Transparente zu tragen – aber die doofen Deutschen, die den Spiegel lesen, werden das schon fressen…

    Andere Gruppierungen sahen das anders (http://forum.ahfd.org/showpost.php?p=142099&postcount=16) hier ein Beispiel, man beachte doch die erstaunliche Polizeipräsenz – doch trotz ihrer Bedrückenden Bilddokumente – die öffentlich, rechtlichen Medien verharmlosten das Vorgehen der Polizei, oder verschwiegen sie schlicht ganz (http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1148052054202&openMenu=1013016724320&calledPageId=1013016724320&listid=1018881578370).

    Die grausame Wahrheit in der Tucholksky – Straße wird dann durch Teilnehmer an der Demo in privaten Bilddokumenten dargestellt (http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/11074166.0.30115.html).

    Erst heute morgen, nachdem die ersten freien Bilder im Internet erschienen sind, entschließt sich eine Berliner Tageszeitung ein wenig Wahrheit in das Dunkel des Mediendschungels zu bringen und veröffentlicht einen Artikel in welchem die ersten offiziellen prügelnden Polizisten zu sehen sind (http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/06/04/berlin/833449.html, http://miknuth.blogspot.com/2006/06/polizei-setzt-schlagstcke-trnengas-und.html).

    Da ich ja die Verantwortung für das Kind meiner Exfrau hatte, habe ich mich weitestgehend aus den Rangeleien herausgehalten und konnte daher keine eigenen Fotos machen.

    Das Leben und die Gesundheit dieses Kindes erschien mir wichtiger, als das Ego und den dicken Pisser eines wild um sich schlagenden Möchtegern – Rambos zu stärken.

    Aber was haben mein Stiefsohn und ich aus diese Tag gelernt? Deutschland entwickelt sich in einen Polizeistaat – in eine Diktatur der jeweils herrschenden Regierung, die sich weder an ihre Wahlversprechen hält, noch am Wohlergehen ihrer Wähler irgendwie interessiert ist. Die regierungsgesteuerten Massenmedien sind genauso verlogen wie die Regierung.

    Wenn dem nicht durch die Öffentlichkeit Einhalt geboten wird, sehen wir einer Zukunft in einem IV. Reich entgegen, vor allen Dingen seinem Ende, was noch verheerender sein wird, als das Ende des Dritten Reiches.

    Der Anfang ist gemacht, Hartz IV steht und soll verschärft werden, obwohl dessen Begründer bereits als Betrüger entlarvt worden ist. Die Ideologie des 1000-Jährigen Reiches findet fruchtbaren Boden.

    Jetzt fehlt nur noch ein Gefreiter in der rechten Szene, der bereit ist, ein neuer Feldherr aller Zeiten zu werden zu werden und nicht nur Deutschland, sondern die ganze Menschheit der Vernichtung in einem nuklearen Holocaust preizugeen…

    MK(WA)

    Michael Knuth
    WEB: http://wa.michael-knuth.de

     


    Schwere Ausschreitung bei Hartz-IV-Demo in Mitte

    Polizei setzt Schlagstöcke, Tränengas und Fäuste ein


    Mitveranstalter Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland sagte
    hingegen, die Beamten seien wahllos mit Gewalt gegen junge und ältere
    Demonstranten vorgegangen. Es habe mehrere Verletzte gegeben.
    Mai
    Letzte Änderung: Sonntag, 4. Juni. 2006, 11:11 Uhr
    Weiter unter:

    http://bz.berlin1.de/aktuell/berlin/060604/randale.html

    Michael Knuth
    Unterm Wulfhorn 1
    38855 Wernigerode
    Tel: 03943 557286
    Fax: 03943 6265931
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    Front der Unions-Länder gegen Hartz IV wächst

    Front der Unions-Länder gegen Hartz IV wächst

    Sonntag 4. Juni 2006, 09:32 Uhr

    Berlin/Hamburg (dpa) - Die Front der unionsregierten Bundesländer gegen das Korrekturgesetz zur Arbeitsmarktreform Hartz IV wächst. Den Unions-Länderchefs reichen die Änderungen angesichts der steigenden Kosten für Hartz IV nicht aus.

    Wie die Zeitung «Bild am Sonntag» unter Berufung auf die Unionsführung berichtet, wollen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und das Saarland das Gesetz im Bundesrat ablehnen. Union und SPD hatten am Donnerstag im Bundestag unter anderem beschlossen, dass hartnäckigen Arbeitsverweigerern die Unterstützung gestrichen werden kann. Den Unions-Länderchefs reichen die Änderungen angesichts der steigenden Kosten für Hartz IV aber nicht aus.

    Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) nannte in der Zeitung die Bedingungen der unionsgeführten Bundesländer für eine Zustimmung zu dem Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz. «Wir wollen drei Punkte geklärt haben. Erstens: Der Missbrauch bei Hartz IV muss weiter eingedämmt werden. Der Anteil des Bundes an den in den Kommunen entstandenen Kosten bei der Neuregelung des Arbeitsmarktes muss geklärt werden. Zweitens: Wir fordern eine anteilige Übernahme der Kosten der Landkreise durch den Bund. Drittens: Wir wollen eine klare Regelung von Verantwortlichkeiten vor Ort.» Diese drei Punkte seien in den «nächsten Wochen regelungsbedürftig».

    SPD-Generalsekretär Hubertus Heil warnte die Unions-Ministerpräsidenten davor, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in den Rücken zu fallen. Heil sagte der «Bild am Sonntag»: «Ich appelliere an die gemeinsame Verantwortung von CDU, CSU und SPD. Diese Koalition ist ein Bündnis aus drei Parteien, nicht nur aus zwei Bundestagsfraktionen.»


    Michael Knuth
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